Neubau HOVER AMS Labor (CN), KIT Campus Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 1816
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau HOVER AMS Labor (CN), KIT Campus Nord
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist der geplante Neubau des Reinraumlaborgebäudes „HOVER AMS-Labor“. In dem Neubau sollen moderne spektromikroskopische Instrumente zur Untersuchung des Verhaltens von Radionukliden untergebracht werden, sowie ein Labor zur Bestimmung von Ultraspurenkonzentrationen von Radionukliden (Beschleuniger-Massenspektrometrie, AMS) in Umweltproben und Proben aus Untertagelabo-rexperimenten. Der Neubau des HOVER AMS Labors weist ein Raumprogramm von insg. ca. 878 m2 auf. Als Standort wurde der KIT Campus Nord Baufeld 700 festgelegt.
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 2 – 8
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß §§ 33 ff HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfinztal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.