Vergabe Entsorgung RestSpM und Umschlag von RA+RestSpM (nur LK LB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_LK EK/AVL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.avl-lb.de/
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.enzkreis.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.enzkreis.de/
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.avl-lb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Entsorgung RestSpM und Umschlag von RA+RestSpM (nur LK LB)
Der Landkreis Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) schreiben die Entsorgung von Restsperrmüll aus den Landkreisen Enzkreis und Ludwigsburg und den Betrieb von Umladestationen für Restabfall und Restsperrmüll aus dem Landkreis Ludwigsburg in einem Vergabeverfahren aus.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll aus dem Landkreis Enzkreis
- Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll,
- Gestellung der Transportbehältnisse,
- Entsorgung der bei dem Behandlungsverfahren entstehenden Zwischen-/Endprodukte und Reststoffe.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2030.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2031.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengenlos 1)
- Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll,
- Gestellung der Transportbehältnisse,
- Entsorgung der bei dem Behandlungsverfahren entstehenden Zwischen-/Endprodukte und Reststoffe.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2030.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2031.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengenlos 2)
- Übernahme, Transport und Entsorgung von Restsperrmüll,
- Gestellung der Transportbehältnisse,
- Entsorgung der bei dem Behandlungsverfahren entstehenden Zwischen-/Endprodukte und Reststoffe.
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2028 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2030.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2031.
Betrieb einer Umladestation für Restsperrmüll aus dem Landkreis Ludwigsburg
- Stellung und des Betriebs einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Restsperrmüll aus dem Landkreis Ludwigsburg,
- Übernahme und Verwiegung der mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Mengen,
- Verladung in die Transportmittel des mit der Entsorgung beauftragten Dritten (inklusive Verwiegung (Ausgang)).
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027.
Betrieb einer Umladestation für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengen-/Gebietslos 1)
- Stellung und des Betriebs einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg,
- Übernahme und Verwiegung der mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Mengen,
- Verladung in die Transportmittel des mit der Entsorgung beauftragten Dritten (inklusive Verwiegung (Ausgang)).
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027.
Betrieb einer Umladestation für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengen-/Gebietslos 2)
- Stellung und des Betriebs einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg,
- Übernahme und Verwiegung der mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Mengen,
- Verladung in die Transportmittel des mit der Entsorgung beauftragten Dritten (inklusive Verwiegung (Ausgang)).
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027.
Betrieb einer Umladestation für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengen-/Gebietslos 3)
- Stellung und des Betriebs einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg,
- Übernahme und Verwiegung der mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Mengen,
- Verladung in die Transportmittel des mit der Entsorgung beauftragten Dritten (inklusive Verwiegung (Ausgang)).
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027.
Betrieb einer Umladestation für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg (Mengen-/Gebietslos 4)
- Stellung und des Betriebs einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Restabfall aus dem Landkreis Ludwigsburg,
- Übernahme und Verwiegung der mit den Sammelfahrzeugen angelieferten Mengen,
- Verladung in die Transportmittel des mit der Entsorgung beauftragten Dritten (inklusive Verwiegung (Ausgang)).
1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2024 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2026.
2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Koordinierungsstelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit nach III.1.3) werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. "Know-how-Leihe" möglich.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung.
Mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2019, 2020, 2021,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,3 Mio. Euro für Vermögensschäden je Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen,
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019, 2020, 2021, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind,
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-, Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen,
- Bestätigung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
A) Referenzen
Los 1:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 2.600 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 2.1:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 2.700 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 2.2:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfällen mit einer Leistungsmenge von 2.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 3:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Abfälle (Restabfall oder Bioabfall oder Sperrmüll) mit einer Leistungsmenge von 4.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 4.1:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Abfälle (Restabfall oder Bioabfall oder Sperrmüll) mit einer Leistungsmenge von 10.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 4.2:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Abfälle (Restabfall oder Bioabfall oder Altpapier oder Sperrmüll) mit einer Leistungsmenge von 5.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 4.3:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Abfälle (Restabfall oder Bioabfall oder Sperrmüll) mit einer Leistungsmenge von 7.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Los 4.4:
- Eigenerklärung über eine Referenz über die Stellung und den Betrieb einer Übergabe-/ Übernahmestelle für Abfälle (Restabfall oder Bioabfall oder Sperrmüll) mit einer Leistungsmenge von 9.000 Mg pro Jahr aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum, -inhalt, -umfang, Leistungsgebiet und Auftragswert netto.
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Es ist zulässig, die für die Lose 1 bis 4.4 geforderten Mindestreferenzen durch dieselbe(n) Referenz(en)nachzuweisen.
B) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Lose 1, 2.1 und 2.2:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der leistungsgegenständlichen Tätigkeit "Befördern" von mindestens einer Abfallart. Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung als ausreichender Nachweis.
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) für die vorgesehene(n) Behandlungsanlage(n) hinsichtlich der Tätigkeiten "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- das/die Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) bzw. der Genehmigungsantrag/die Genehmigungsanträge
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Beförderung des Abfalls ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Beförderung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für die Behandlung des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Behandlung des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
Lose 3, 4.1 bis 4.4:
- Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (oder gleichwertiges) hinsichtlich der Tätigkeit "Lagern" der jeweiligen leistungsgegenständlichen Abfallarten.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist das/die Zertifikat(e) einzureichen.
Der/die Nachweis(e) für das/die Zertifikat(e) für das Lagern des Abfalls ist/sind im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für den Umschlag des Abfalls vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
C) Zertifikat Zulassung Bahnunternehmen (Lose 1 bis 2.2 betreffend - sofern Bahntransporte geplant sind)
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer gültiger Zertifizierung als zugelassenes Bahnunternehmen des/der für die Bahntransporte vorgesehene(n) Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen
einzureichen:
- das/die Zertifikat(e)
Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur durch das für die Bahntransporte vorgesehene Unternehmen zu erbringen.
D) Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen (Lose 1 bis 2.2 betreffend)
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit und Einhaltung der Emissionswerte der vorgesehenen Anlagen.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen:
- Genehmigungsbescheid sowie Umweltbericht (sofern dieser vorliegt bzw. eine vergleichbare Unterlage) über den Betrieb der vorgesehenen Anlage(n) für die Jahre 2019 bis 2021
E) Ausfallverbund (Lose 1 bis 2.2 betreffend)
- Eigenerklärung über einen Ausfallverbund in Höhe von 1/12 der jeweiligen Jahresmenge.
Auf Verlangen der Koordinierungsstelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen bzw. Erklärungen
einzureichen:
- eine unterzeichnete Bestätigung der Anlagenbetreiber über die Verfügbarkeit des Ausfallverbundes.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) einzuhalten. Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen.
Autarkieverordnung:
Die leistungsgegenständlichen Abfälle der Lose 1, 2.1 und 2.2 unterliegen nicht der "Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle (Autarkie-VO)" vom 22. August 2015 (GBl. Nr. 17, S. 799) in Kraft getreten am 19. September 2015. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat im Abfallwirtschaftsplan Teilplan Siedlungsabfälle klargestellt, dass Restsperrmüll nicht der Autarkieverordnung für Siedlungsabfälle zur Verwertung unterliegen. Somit sind ausdrücklich auch Verwertungsanlagen außerhalb des Landes Baden-Württemberg zugelassen.
Grenzüberschreitende Abfallverbringung:
Soweit Abfälle der Lose 1 und 2 nicht in der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden sollen, hat der Bieter (Auftragnehmer) die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften für die grenzüberschreitende Abfallverbringung zu beachten und einzuhalten. Der Bieter bzw. Auftragnehmer hat alle im Zusammenhang mit der Abfallverbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Aufgaben inklusive der erforderlichen Behördenverfahren und Maßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen und insbesondere die damit verbundenen Kosten einschließlich etwaiger Gebühren, Abgaben und Zölle sowie Risiken zu tragen. Hierzu zählen auch etwaige Fremdwährungsrisiken ausländischer Bieter bzw. Auftragnehmer.
Bieter haben bei der Durchführung von Transporten ab den Übergabestellen die Regelungen für Kabotagefahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten und einzuhalten. Auch hierdurch entstehende Kosten sind durch den Bieter bzw. Auftragnehmer zu tragen.
Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem jeweiligen Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2 ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinierungsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6EHS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland