Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch im Allgäu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leutkirch im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88299
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leutkirch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://leutkirch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch im Allgäu
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 nach DIN 14530-11 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch.
Fahrgestell, Feuerwehrtechnischer Aufbau und Feuerwehrtechnische Beladung.
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Los 1
Fahrgestell nach DIN EN 1846-2 und DIN 14530-11 für ein LF 20
Dieser Auftrag kann in Abhängigkeit der Lieferverfügbarkeit verlängert werden.
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Los 2
Feuerwehrtechnischer Aufbau für das in Los 1 beschriebene Fahrgestell.
Dieser Auftrag kann in Abhängigkeit der Lieferverfügbarkeit verlängert werden.
Beschaffung Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Leutkirch im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Los 3
Feuerwehrtechnische Beladung sowie Zusatzbeladung des in Los 2 beschriebenen Feuerwehrtechnischen Aufbaus.
Dieser Auftrag kann in Abhängigkeit der Lieferverfügbarkeit verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlagen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) geführt werden ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der bekannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zu Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Siehe Beschaffungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtbauamt Besprechungsdiele, 2. OG, Spitalgasse 1, 88299 Leutkirch im Allgäu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Auskünfte zu den Spezifikationen und den zusätzlichen Unterlagen erteilt der Auftraggeber allen am Vergabeverfahren teilnehmenden Bietern, sofern sie rechtzeitig angefordert worden sind.
Anfragen sind bis spätestens 14.02.2023, 6 Tage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, zu stellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelung in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de