Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG im LB Langenau mit den DING-Linien 223, 315, 317 und 320
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.alb-donau-kreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG im LB Langenau mit den DING-Linien 223, 315, 317 und 320
DE145
Der Alb-Donau-Kreis als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigen die Vergabe
der folgenden Leistung im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV (europaweite Ausschreibung).
Linienverkehr auf den DING-Linien 223, 315, 317 und 320 im LB Ehingen-Rottenacker
Buslinie 223 Munderkingen - Rottenacker - Sontheim - Schaiblishausen - Laupheim
Buslinie 315 Ehingen - Dintenhofen - Rottenacker - Unter- Oberstadion - Hundersingen
Buslinie 317 Ehingen - Dintenhofen - Schaiblishausen - Sontheim - Rottenacker
Buslinie 320 Ehingen - Dintenhofen - Munderkingen - Rechtenstein - Zwiefaltendorf - Riedlingen
Die Betriebsaufnahmen ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Die Laufzeit der Vergabe soll 10 Jahre betragen
und endet am 31. Dezember 2033.
Der Einsatz von Sub-Unternehmen ist zulässig, muss aber vom Aufgabenträger genehmigt werden. Der
Auftragnehmer muss mindestens 30 % der Betriebsleistung selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs 7. VO 1370/2007
wird verwiesen.
Nähere Angaben zur Dienstleistung kann aus den „Zusätzliche Angaben im Rahmen der VBM LB Ehingen-Rottenacker“
entnommen werden.
Abzurufen unter: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/ausschreibungen.html
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelung gemäß § 8A Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche
Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die
das Fahrgastpotenzial dieser Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht
selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht
haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsbestand vorbehalten. Verweis auf die
einschlägigen Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft.)