Stadt Weingarten: Um- und Neubau der Feuerwache Weingarten, Dachabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 25-ZV-77-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weingarten
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88250
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Weingarten: Um- und Neubau der Feuerwache Weingarten, Dachabdichtung
Dachabdichtung.
Scherzachstraße 14/2
88250 Weingarten
Ca. 1 383 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die vergebene Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlagen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins Für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).