Lieferung von Gleisbaustoffen für Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village (BFV) Referenznummer der Bekanntmachung: 129-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Gleisbaustoffen für Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village (BFV)
Die Maßnahme umfasst die Lieferung von Gleisbaustoffen für die im Norden Mannheims gelegene Neubaustrecke ins Benjamin-Franklin-Village einschließlich des Abzweiges von der Bestandsstrecke (Bf. Bensheimer Straße).
Die Maßnahme umfasst Gleisanlagen im Norden Mannheims der Neubaustrecke ins Benjamin- Franklin-Village einschließlich des Abzweiges von der Bestandsstrecke (Bf. Bensheimer Straße).
Die Ausführung der Gleisanlage erfolgt im Bereich Bf. Bensheimer Straße als Schottergleis, im Bereich der Neubaustrecke Benjamin-Franklin-Village durchgehend als Feste Fahrbahn (System Rheda City) mit Asphalteindeckung, Pflastereindeckung oder als Grüngleis.
Zu liefern sind:
— ca. 1760 m Vignolschienengleis 49E1 (R > 300 m),
— ca. 690 m Vignolschienengleis 49E 1 (R < = 300 m),
— ca. 760 m Rillenschienengleis 60R2 (R > 400 m),
— ca. 530 m Rillenschienengleis 60R2 (R < = 400 m),
— ca. 20 m Rillenschienengleis 59R2 (R > 50 m),
— ca. 190 m Rillenschienengleis 59R2 (R < = 50 m),
— 2 St. Rillenschienenweichen 59R2/60R2 mit Gitterträgerweichenschwellen und Kleineisen, einschl. Antrieb,
— 4 St. Vignolschienenweichen,
— 1 St. Rillenschienenkreuzung,
— 36 St. Gleisentwässerungskästen,
— 26 St. Schienenentwässerungskästen,
— 790 St. Betonschwellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB, nach §123 Abs. 4 GWB, nach § 124 Abs. 1 GWB, sowie nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
— Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 7.5.2021, 12 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.