Vergabebekanntmachung: Wagenkastenertüchtigung an meterspurigen Stadtbahnfahrzeugen (Variobahn) Referenznummer der Bekanntmachung: 046-20-E13
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung: Wagenkastenertüchtigung an meterspurigen Stadtbahnfahrzeugen (Variobahn)
Durchführung einer Wagenkastenertüchtigung an meterspurigen Stadtbahnfahrzeugen (Variobahn) der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers
68165 Mannheim
Zum Leistungsumfang gehören 16 Stadtbahnfahrzeuge (FZ) vom Typ Variobahn. Diese sind in unterschiedliche Fahrzeuglängen und Anzahl der Module untergliedert. Weiterhin wird unter Einrichtungsfahrzeugen (ER) und Zweirichtungsfahrzeugen (ZR) unterschieden. Die Arbeiten sind ausschließlich am/im Wagenkasten auszuführen. Hierbei sind alle Bauräume (Dach / Untergestell / Außenseite / Innenraum) eingeschlossen. Zum Leistungsumfang gehört auch die Abholung und Wiederanlieferung der Stadtbahnfahrzeuge einschließlich Be- und Entladen bei der Rhein-Neckar Verkehr GmbH, 68165 Mannheim.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer Wagenkasten-Ertüchtigung an meterspurigen Stadtbahnfahrzeugen (Variobahn) der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJDTE8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.