Telekommunikationsverbindungen Leimen Referenznummer der Bekanntmachung: 016-21-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Telekommunikationsverbindungen Leimen
— 433 m Rohrverband SRV-G 3 x 14 liefern und einziehen,
— 1 677 m Rohrverband SRV-G 4 x 14 liefern und einziehen,
— 2 039 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 12 x 12 E9/125 liefern,
— 2 195 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 2 x 12 E9/125 liefern,
— 1 827 m LWL-Microkabel A-DQ(ZN)2Y 1 x 12 E9/125 liefern,
— 6 061 m LWL-Microkabel einblasen in Micro-Röhrchen im Gleis-, Straßen undBahnsteigbereich,
— 320 m TK-Kabel (Beistellung rnv) einziehen in Verrohrung im Gleis-, Straßen und Bahnsteigbereich,
— 90 m LWL-Außenkabel 12` (Beistellung rnv) innerhalb von KVZ oder GUW verlegen,
— 80 St. Doppelsteckmuffe permanent transparent für Mikro-Rohr Ø 14,
— 6 St. Endstopfen permanent transparent für Mikro-Rohr Ø 14,
— 13 St. Einzelzugabdichtung für Mikro-Rohre Ø 14, EZA-t 14,
— 14 St. Außenverteilerschrankeinführung,
— 1 St. Verbindungsabzweigmuffe FIST-GCOG2 – BD6,
— 2 St. Glasfaser-Gelmuffe Gf-GM- 2 – S6028,
— 2 St. Spleiß- und Patchverteiler FIST BUDI M,
— 3 St. Hutschienenbox (Beistellung rnv) montieren,
— 30 St. Schächte von Hand reinigen,
— LWL-KVZ Leimen Ortseingang,
— 180 Fasern in Verbindungsabzweigmuffen einführen und die Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Muffe, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 36 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 36 Fasern spleißen (18 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 36 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 36 Fasern spleißen (18 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 8 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 44 Fasern spleißen (22 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. 4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patch- und Spleißbox, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 12 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 48 Fasern in Patch- und Spleißkassetten einführen, 44 Fasern spleißen (22 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern,
— 4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patch- und Spleißbox, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten.
Verbindungsabzweigmuffe:
— 180 Fasern in Verbindungsabzweigmuffen einführen, 168 Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen, 12 Fasern spleißen (6 Spleiße) mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Glasfaser- Netzverteiler, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— 12 Fasern in Patch- und Spleißkassetten auf vom AG beigestellter Hutschienenbox einführen, 4 Fasern auf Pigtails mit Kupplungen, spleißen mit Krimpspleißschutz und Kennzeichnung der Fasern, 8 Fasern in Spleißkassetten mit Kennzeichnung der Fasern zur weiteren Verwendung ablegen. Beschriftung des Fasernverlaufes auf Patchfeld, Beschriftung der Fasern auf Spleißkassetten,
— Kabelmessarbeiten ODTR Messung.
Leimen
Aufbau der Telekommunikationsverbindungen für den barrierefreien Ausbau des Abschnittes Kurpfalz-Centrum bis Friedhof in Leimen.
Siehe auch II.1.4) kurze Beschreibung.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Telekommunikationsverbindungen Leimen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.