Neubau Trinkwasserbehälter HB Kuhberg – Los 4 Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: P1054-L04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Trinkwasserbehälter HB Kuhberg – Los 4 Fassadenarbeiten
Fassadenarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsumfang (Auszug): Der Trinkwasserbehälter HB Kuhberg wird aus drei drucklosen, zylinderförmigen Speicherbehältern aus Edelstahl errichtet, die vor Ort geschweißt werden. Das Untergeschoss besteht aus einer WU-Betonwanne mit Vertiefung für die Rohrinstallationen. Das Gebäude wird in Stahlhallenbauweise mit vorgefertigten Elementen ausgeführt. Die Wände und das Dach sind winddicht, insektendicht und wärmeisoliert hergestellt. Die Außenfassade ist mit einer Cortenstahl Fassade geplant. Die drei Trinkwasserbehälter mit je 4 000 m³ Inhalt werden unter Einhaltung der technischen Regeln für den Bau von Trinkwasserbehältern nach DN EN 1508 sowie den DVGW-Arbeitsblätter W 300 und W 300-6 errichtet.
Leistungsumfang Los 4(Auszug):
— 2 200 m2 Fläche Gerüst,
— 2 400 m2 Fläche Dachtrapezblech,
— 1 600 m2 Fläche Wandkassetten (davon abgerundete Bereiche 800 m2),
— 1 650 m2 Fläche Vorhangfassade (davon abgerundete Bereiche 825 m2),
— 190 m Laufende Meter Attika (davon abgerundete Bereiche 95 lfm).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Owingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88696
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.