Rahmenvertrag Schienen schweißen schleifen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6214650
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schienen schweißen schleifen
Ausführung von elektrischen Schienenauftragsschweißungen und Schleifarbeiten an Schienen, Weichenzungen, Backenschienen und Radlenkern in Normalqualität (Güte 700 – 900 N/mm2) und Thermitschweißungen nach VDV-Vorgaben im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Sollspurweite im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beträgt 1 000 mm.
Verteilung der Gesamtleistung auf 50 %
Ausführung von elektrischen Schienenauftragsschweißungen und Schleifarbeiten an Schienen, Weichenzungen, Backenschienen und Radlenkern in Normalqualität (Güte 700 – 900 N/mm2) und Thermitschweißungen nach VDV-Vorgaben im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Sollspurweite im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beträgt 1 000 mm.
Des weiteren ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH mit der Instandhaltung von 2 Anschlussgleisen beauftragt. Die Sollspurweite beträgt hier 1 435 mm.
Verteilung der Gesamtleistung auf 50 %
Ausführung von elektrischen Schienenauftragsschweißungen und Schleifarbeiten an Schienen, Weichenzungen, Backenschienen und Radlenkern in Normalqualität (Güte 700 – 900 N/mm2) und Thermitschweißungen nach VDV-Vorgaben im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Sollspurweite im Netz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beträgt 1 000 mm.
Des weiteren ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH mit der Instandhaltung von 2 Anschlussgleisen beauftragt. Die Sollspurweite beträgt hier 1 435 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund der Größe und räumlichen Lage des RNV- Schienennetzes sowie unserer Verpflichtung der Personenbeförderung müssen wir unsere Gleisanlagen jederzeit in sicherem Zustand halten können.
DIese Vergabe dient zur Überbrückung (Interimsvergabe) bis das tatsächliche Vergabeverfahren im November 2021 abgeschlossen wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]