Straßenbau Andrew-Jackson-Straße u. Abraham-Lincoln-Allee, nördlicher Teilabschnitt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mwsp-mannheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbau Andrew-Jackson-Straße u. Abraham-Lincoln-Allee, nördlicher Teilabschnitt
— 2 800 m2 Asphaltdeckschichten,
— 3 000 m2 Betonpflaster,
— 2 200 m Bordanlagen,
— 1 000 m Entwässerungsrinnen, sowie diverse Vorarbeiten.
Herstellung von Erschießungsstraßen in Asphalt- u. Pflasterbauweise im Endausbau:
— ca. 2 800 m2 Asphaltdeckschichten,
—3 000 m2 Betonpflaster,
—vorbereitende Arbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbau Andrew-Jackson-Straße u. Abraham-Lincoln-Allee, nördlicher Teilabschnitt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Estland
E-Mail: [removed]
(maximal 4000 Zeichen): Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmun-gen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]