Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Bautechnik
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Besicherungsanlage Friesenheimer Insel (BeFI) – Bautechnik
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI). Der Lieferumfang enthält alle erforderliche Hoch- und Tiefbauarbeiten für die Fernwärmebesicherungsanlage einschließlich TGA, Verkehrsflächen und übrigen Außenanlagen.
Die Leistungen werden mittels eines massenbasierten Leistungsverzeichnisses angefragt.
Die Grundfläche der künftigen Fernwärmebesicherungsanlage beträgt ca. 1 800 m2. Davon werden ca. 800 m2 bebaut. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1 000 m2.
Die MVV Umwelt Asset GmbH plant den Neubau einer Fernwärmebesicherungsanlage mit 2 monovalent (Erdgas) befeuerten Heißwassererzeugern in Großwasserraumkesselbauweise (GWK) mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 80,0 MW (max. 40,0 MW je Kessel) und einem monovalent (Erdgas) befeuerten Mitteldruckdampfkessel (MDK3) in Großwasserraumkesselbauweise mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 40,0 MW in Mannheim auf dem Betriebsgelände des Heizkraftwerkes (HKW) in der Otto-Hahn-Straße auf der Friesenheimer Insel (FI).
Die Besicherungsanlage dient zur Sicherstellung der Fernwärmeerzeugung bei Lastspitzen oder bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer großer Erzeugungsanlagen.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
— Kesselhaus GWK (Abmessungen ca. 25 m x 20 m x 13 m (L x B x H) mit außen liegendem Schornsteinfundament und außenliegendem Stahltreppenturm,
— Kesselhaus MDK3 (Abmessungen ca. 16 m x 10 m x 14 m (L x B x H) mit außen liegendem Schornsteinfundament,
— Schaltanlagengebäude inkl. Traforäumen, Leittechnikraum (Abmessungen ca. 10 m x 20 m x 5 m (L x B x H),
— Fundament für einen Wärmetauscher (Abmessungen ca. 5 m x 16 m (L x B),
— Fundamente für eine Rohrbrücke (Länge Rohrbrücke ca. 86 m mit 9 Fundamenten),
— Außenanlagen.
Der Lieferumfang enthält alle erforderliche Hoch- und Tiefbauarbeiten für die Fernwärmebesicherungsanlage einschließlich TGA, Verkehrsflächen und übrigen Außenanlagen.
Die Genehmigungsplanung ist bereits bauseits erfolgt und abgeschlossen. Die Leistungen werden mittels eines massenbasierten Leistungsverzeichnisses angefragt.
Die Grundfläche der künftigen Fernwärmebesicherungsanlage beträgt ca. 1 800 m2. Davon werden ca. 800 m2 bebaut. Die Verkehrsfläche beträgt ca. 1 000 m2.
Die Gebäude im Liefer- und Leistungsumfang werden in Stahlbeton errichtet. Die Gründung erfolgt auf durch den AN zu erbringende Bodenverfestigung.
Zu diesem Teilprojekt gibt es noch weitere Veröffentlichungen die in Verbindung zum Gesamtprojekt stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für Sie zuständigen Sozialversicherungsträgers vorzulegen,
2. Nachweis, dass keine Steuer- und Abgabeschuld vorliegen (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes),
3. (Selbst-) Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
4. (Selbst-) Erklärung, dass keine Insolvenz beantragt oder eröffnet ist,
5. Handelsregister (HR)-Auszug.
1. Bankerklärung mit Angabe über die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie Angabe über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage,
2. Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren bezogen auf gleichwertige bzw. ähnliche Aufträge bezogen auf die beschriebene Leistung,
3. Bilanz oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.
1. Zertifizierung nach ISO 9001 (gültiges Zertifikat als Nachweis ist vorzulegen),
2. Zertifizierung nach ISO 14001 (gültiges Zertifikat als Nachweis ist vorzulegen),
3. Zertifizierung nach ISO 45001 oder vergleichbar (gültiges Zertifikat als Nachweis ist vorzulegen),
4. Angabe von mind. 3 Referenzkunden (inklusive Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten) für vergleichbare Vorhaben als Lieferant oder über Konsortialpartner/ Sublieferant bei einem Kraftwerks(-teil)projekt in der EU.
Schriftliche Bestätigung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
Fehlende Nachweise oder Erklärungen können zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden. Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben. Diese finden Sie unter https://www.mvv.de/de/geschaeftskunden/lieferantenportal/zentraleinkauf/downloadbereich/downloadbereich.jsp. Nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb werden die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die geeignet sind und eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung abgegeben haben. Gleichzeitig mit dieser Aufforderung erhält der Bewerber den Zugang zu den vollständigen Vergabeunterlagen.
Der Abruf der Vergabeunterlagen und die Abgabe Angebote erfolgt über ein elektronisches System, für das ein Standardbrowser und ein Internetzugang erforderlich sind.
Teilnahmeanträge können per E-Mail an o. g. E-Mail-Adresse bis zur unter IV 3.4 genannten Frist (Angebote NUR NACH erfolgreicher Bewerbung, nach elektronischer Einladung) abgegeben werden.
Wir behalten uns vor, den Auftrag/ die Aufträge auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.