Hochhaussanierung – Ausstattung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-goeppingen.de/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Hochhaussanierung – Ausstattung
Der Landkreis Göppingen plant die Sanierung des Landratsamts in Göppingen.
Die Maßnahme wird in 2 Bauabschnitten umgesetzt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird folgendes Gewerk vorgezogen ausgeschrieben: Ausstattung.
Ausstattung
Kurzbeschreibung des Umfangs:
— Büromöbel für ca. 200 Mitarbeiter,
— Besprechungsräume.
Option der Verlängerung
Option der Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren anhängig ist bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass der rechtskräftige Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird.
— Erklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft als Bewerber infrage stellt (z. B. wirksames Berufsverbot, wirksames vorläufiges Berufsverbot, wirksame Gewerbeuntersagung oder rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen im Formblatt im Einzelnen benannter strafrechtlicher Delikte) und der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
— Erklärung über die Eintragung des Bieters in das Berufsregister (Handelsregister, Gewerberegister, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes und über die Vorlage der Bestätigung über die Eintragung auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.
— Erklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und über die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/die Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers auf Verlangen der Vergabestelle für den Fall, dass sein Angebot in die Engere Wahl kommt.
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe und er für den Fall, dass sein Angebot in die Engere Wahl kommt, auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE
(Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen und die Erklärung, dass der Bieter für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen wird.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens doppelt so hoch sein wie der Gesamtbetrag der Angebotssumme.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen und ggf. Präqualifikation gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung) bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Das Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt und beinhaltet hierzu folgende Erklärungen:
— Erklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigten und Anzahl des Führungspersonals in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
— Erklärung, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt zu haben.
Die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Gefordert werden 3 Referenzprojekte mit folgenden Angaben: Objekt; Auftraggeber; Art und Ort der ausgeführten Leistung; Ausführungszeit; Auftragswert; Ausführungszeitraum; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmen); stichwortartige Benennung der mit eigenem Betrieb ausgeführten Leistung einschl. Angabe der ausgeführten Mengen/Einheiten; Zahl der/des hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer und Leistungspersonals; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen, gerätespezifischen, zeitlichen und sonstigen Anforderungen; Ansprechpartner zur Bestätigung der Erklärung sowie die Erklärung des Bieters, für den Fall, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen zu den benannten Referenzen je eine Bestätigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Erbringung der Leistung vorzulegen. Eine Vergleichbare Leistung liegt vor, wenn Ausstattungen für einen öffentlichen Auftraggeber mit einer Beauftragungssumme in Höhe von 50 % des aktuellen Angebots geliefert wurden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Komm EU (L) EigE sowie die Referenzen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Dies gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise/Anforderungen s. Ziff. VI.3.
„Gewährleistung und garantie“:
Die Gewährleistung bemisst sich nach den gesetzliche Vorgaben. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer eine Garantie für die störungsfreie Funktion der gelieferten Teile, beginnend mit dem Abnahmezeitpunkt über die Dauer von 5 Jahren. Während dieses Zeitraums auftretende, vom Auftraggeber nicht zu vertretende Funktionsmängel sind durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber kostenlos zu beheben.
Eine Reaktion im Gewährleistungs-, als auch im Garantiefall, also beispielsweise die Bestellung eines Ersatzteiles, Begutachtung vor Ort durch einen Techniker oder eine sonstige Einleitung der Behebung des Vertragswidrigen Zustandes muss durch den Auftragnehmer auf die entsprechende Meldung des Nutzers hin innerhalb eines Werktages erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben (siehe I.3 Kommunikation).
Mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. „Weitere, mit Angebotsabgabe einzureichende Angaben U. Unterlagen“
Alle erforderlichen Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
2. „Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV)“ beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, muss er bei Angebotsabgabe eine Erklärung des anderen Unternehmens vorlegen, dass es dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter haftet. Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und/oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, muss der Bieter ersetzen.
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen sind bei Angebotsabgabe anzugeben:
— Name des Unternehmens, das Teilleistungen ausführt, sowie
— nach Art und Umfang die von diesen jeweils auszuführenden Teilleistungen.
Das Vorstehende gilt auch, wenn der Bieter die Vergabe eines Teils der Leistung an einen Dritten im Wege des Unterauftragsvergabe beabsichtigt (§ 36 VgV) und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gem. §§ 45, 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft
3. „Bietergemeinschaften“:
Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt.
Ferner ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung bei Angebotsabgabe abzugeben mit folgenden Erklärungen:
— Erklärung über die Bildung einer Arge im Auftragsfall,
— Benennung des bevollmächtigten Vertreters mit postalischer und elektronischer Adresse und Erklärung, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— Haftung der Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).