Wach- und Sicherheitsdienste für Gemeinschaftsunterkünfte und Verwaltungsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Sicherheitsdienste2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienste für Gemeinschaftsunterkünfte und Verwaltungsgebäude
Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Wach- und Sicherheitsdienst in Gemeinschaftsunterkünften und Verwaltungsgebäuden.
Betreuung der Gemeinschaftsunterkünfte im Kreisgebiet
Weinheim, Wiesloch und Sinsheim
Dienstleistungen bei den Objekten an den Standorten Weinheim, Wiesloch und Sinsheim
In diesen Unterkünften werden momentan 330 Personen untergebracht.
Die maximale Belegung beträgt derzeit 450 Personen.
Die vorgenannte Laufzeit ist die maximale Dauer.
Das Rahmenvertragsverhältnis tritt am 1.6.2021 in Kraft und endet am 31.5.2022. Nach Ablauf der zwölf Monate kann der Auftraggeber den Vertag um jeweils weitere zwölf Monate, jedoch maximal 3 Mal (um insgesamt 36 Monate) verlängern.
Die geschätzten Auftragswerte gehen von aktuellen Erhebungsdaten aus.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken.
Betreuung der Verwaltungsgebäude im Kreisgebiet
Sinsheim, Weinheim, Wiesloch und Heidelberg
Dienstleistungen bei den Verwaltungsgebäuden Sinsheim, Weinheim, Wiesloch und Heidelberg
Die maximale Anzahl der Mitarbeitenden in den Verwaltungsgebäuden beträgt derzeit:
— Wiesloch: 214,
— Weinheim: 83,
— Sinsheim: 215,
— Heidelberg: 590.
Die vorgenannte Laufzeit ist die maximale Dauer.
Das Rahmenvertragsverhältnis tritt am 1.6.2021 in Kraft und endet am 31.5.2022. Nach Ablauf der zwölf Monate kann der Auftraggeber den Vertag um jeweils weitere zwölf Monate, jedoch maximal 3 Mal (um insgesamt 36 Monate) verlängern.
Die geschätzten Auftragswerte gehen von aktuellen Erhebungsdaten aus.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Es ist zu erklären, ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Bedingung für Bietergemeinschaften (falls einschlägig):
Bietergemeinschaften (falls einschlägig) müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Es ist einer Kopie der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO vorzulegen. Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine vergleichbare Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizufügen.
Der Bieter hat zu erklären:
— dass er den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
— dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt,
— dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden.
Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde.
— dass die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden,
— dass keine Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Dort ist zu erklären:
Der Bieter hat darin anzugeben:
— Angaben zu etwaigen Insolvenzverfahren und Liquidation
— Umsatz:
Umsatz der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre.
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllungergeben, abdeckt.
Im Haftpflichtversicherungsnachweis müssen auch die Deckungssummen erkennbar sein.
Zu Umsatz:
Mindestens [Betrag gelöscht] EUR/jährlich.
Zu Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestdeckungsgrenzen je Schadensfall:
1. für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
2. für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
4. für den Verlust von Schlüsseln: [Betrag gelöscht] EUR,
5. für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Hierfür wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat darin anzugeben:
— Personal:
Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden, die mindestens 1 der nachfolgenden Qualifikationen besitzen:
— Meister*in für Schutz und Sicherheit,
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
Qualifizierung der:
— Einsatzleiter*innen
— Personenschützer*innen (für Los 1)
— zur Auftragserfüllung vorgesehenen Mitarbeitenden
— Personen der Einsatzschicht (für Los 1)
Referenzen:
Referenzen mit vollständiger Kontaktangabe für Vergleichsprojekte bezogen auf die beschriebene Leistungsart in der letzten 2 Jahre.
Nachunternehmer:
Angabe ob es beabsichtigt ist, Nachunternehmer einzusetzen.
Bietergemeinschaft:
Angabe, ob das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird.
Qualitätsicherung:
Angabe, ob bereits ist ein Qualitätsmanagementsystem organisiert, das einen gleichbleibenden hohen Standard durch regelmäßige Audits sicherstellt?
Schulungs- und Ausbildungskonzept:
Angabe, ob bereits ein Schulungs- und Ausbildungskonzept vorliegt, das gewährleistet, dass das zur Auftragserfüllung eingesetzte Personal regelmäßig in den fachspezifischen Berufen und Bereichen weitergebildet wird.
Personal- und Vertretungskonzept:
Angabe, ob bereits ein Personal- und Vertretungskonzept vorliegt, das gewährleistet, dass die zur Auftragserfüllung notwendige Personalstärke nicht unterschritten wird und auch im Falle nicht vorhersehbarer Personalausfälle in kurzer Zeit adäquater Ersatz gestellt wird.
Personal:
Zumindest 25 zur Verfügung stehende Mitarbeitende, die mindestens 1 der nachfolgenden Qualifikationen besitzen:
— Meister*in für Schutz und Sicherheit,
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
Qualifizierung der Einsatzleiter*innen:
Die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Einsatzleiter*innen verfügen zumindest über folgende Qualifikationen:
— Service- oder Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. geprüfte Werkschutzfachkraft /Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) mit mindestens 3 Jahre Berufserfahrung mit Führungsverantwortung (oder vergleichbar),
— Kenntnis diverser Deeskalationstechniken und Besitz interkulturelle Kompetenzen (z. B. Verhaltensweisen/- regeln gegenüber verschiedenen Ethnien; Gründe für Flucht aus den Herkunftsländern; Religionshintergründe etc.).
Qualifizierung der Personenschützer*innen (Los 1):
Die zur Vertragserfüllung vorgesehenen Personenschützer*innen verfügen zumindest über folgende Qualifikationen:
— Kenntnis diverser Deeskalationstechniken und Besitz interkulturelle Kompetenzen (z. B. Verhaltensweisen/- regeln gegenüber verschiedenen Ethnien; Gründe für Flucht aus den Herkunftsländern; Religionshintergründe etc.).
Sämtliche zur Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeitende müssen über folgende Qualifikationen verfügen:
— Unterrichtung gem. § 34a GewO mit erfolgreichem Test
— Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveaustufe B1 GER)
— Absolute Zuverlässigkeit und Integrität
— Konfliktarme Kommunikation
— Freundliches, gepflegten und bestimmtes Auftreten sowie den körperlichen Anforderungen gewachsen
— Respektvoller Umgang mit Mitarbeitenden, Kunden, Bewohnern, Ehrenamtlichen und Besuchern
In jeder in Los 1 zur Vertragserfüllung vorgesehenen Einsatzschicht muss mindestens folgende Qualifikation vorliegen:
Ersthelfer*innen sowie Brandschutzhelfer*innen: mindestens je 1 Person pro Schicht
Referenzen:
Vorlage von mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 2 Jahre, über die Erbringung von vergleichbaren Sicherheitsdienstleistungen in Einrichtungen vergleichbarer Größe (von Bund, Länder, Landkreise oder Gemeinden mit deren Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, sowie Regie- und Eigenbetrieben).
Nachunternehmer (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer".
Bietergemeinschaft (falls zutreffend):
Vorlage des ausgefüllten Vordrucks "Erklärung der Bietergemeinschaft".
Qualitätsicherung:
Bestätigung und Darlegung, dass ein Qualitätsmanagementsystem organisiert ist, das einen gleichbleibenden hohen Standard durch regelmäßige Audits sicherstellt.
Schulungs- und Ausbildungskonzept:
Bestätigung und Darlegung, dass ein Schulungs- und Ausbildungskonzept vorliegt, das gewährleistet, dass das zur Auftragserfüllung eingesetzte Personal regelmäßig in den fachspezifischen Berufen und Bereichen weitergebildet wird.
Personal- und Vertretungskonzept:
Bestätigung und Darlegung, dass ein Personal- und Vertretungskonzept vorliegt, das gewährleistet, dass die zur Auftragserfüllung notwendige Personalstärke nicht unterschritten wird und auch im Falle nicht vorhersehbarer Personalausfälle in kurzer Zeit adäquater Ersatz gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Hinweis zur Elektronischen Rechnungsstellung“:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [removed]. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z. B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
„Hinweis zur Digitalen Abgabe“:
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Auftragsboerse. Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Plattform zu stellen.
„Hinweis zur Losweisen Angebotsabgabe“:
Es kann wahlweise nur auf 1 Los oder auf beide ausgeschriebenen Lose ein Angebot abgegeben werden.
„Hinweis zur Rahmenvereinbarung“:
Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.