Landkreis Esslingen – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Esslingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/439
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-esslingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Esslingen – Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Esslingen
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes in Esslingen.
Esslingen
Der Landkreis Esslingen führt die Realisierung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes in Esslingen durch. Die Planung und der Bau des Neubaus erfolgt durch einen Totalunternehmer.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen nebst Baucontrolling.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) zu 2 der EU-Auftragsbekanntmachung (drei Mindestreferenzen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bieterauswahl berücksichtigt:
— Referenzen insgesamt max. 32 Punkte:
—— Mindestreferenz (1) max. 6 Punkte,
—— Mindestreferenz (2) max. 6 Punkte,
—— Mindestreferenz (3) max. 6 Punkte,
—— Persönliche Eignung Projektleiter max. 7 Punkte,
—— Persönliche Eignung stellv. Projektleiter max. 7 Punkte.
Hinsichtlich der Referenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die 3 Mindestreferenzen im Bereich Projektsteuerung herangezogen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenz (1) wird wie folgt bewertet:
kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— Anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 55 Mio. EUR brutto – 3 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 45 Mio. EUR brutto – 2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 35 Mio. EUR brutto – 1 Punkt.
Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2020 – 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2018 – 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2016 – 1 Punkt.
Die Mindestreferenz (2) wird wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 65 Mio. EUR brutto-3 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 55 Mio. EUR brutto-2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 45 Mio. EUR brutto-1 Punkt.
Kriterium „Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme“:
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2020 – 3 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2018 – 2 Punkte,
— Abnahme/Inbetriebnahme frühestens ab 1.1.2016 – 1 Punkt.
Die Mindestreferenz (3) wird wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“:
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 50 Mio. EUR brutto – 3 Punkten,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 40 Mio. EUR brutto – 2 Punkte,
— anrechenbare Herstellkosten (KG 200-700) über 30 Mio. EUR brutto – 1 Punkt.
Kriterium „GU-/GÜ/TU-Projekt“
— Neubaurealisierung in Form eines GÜ/TU-Modells (Generalübernehmermodells/Totalunternehmermodells) – 3 Punkte,
— Neubaurealisierung in Form eines GU-Modells (Generalunternehmermodells) – 1 Punkt.
Die Angaben zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal und zu den persönlichen Referenzen des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters werden wie folgt gewertet:
Kriterium „Persönliche Eignung des Projektleiters“:
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 10 Jahre oder mehr – 3 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 5 bis 10 Jahre – 2 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 5 Jahre – 1 Punkt.
Kriterium „Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters“:
— vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „Verwaltungsgebäude“ – 1 Punkt,
— vergleichbare Referenz persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „GÜ/TU-Projekt“ – 3 Punkte.
Kriterium „Persönliche Eignung des stellvertretenden Projektleiters“:
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters 5 Jahre oder mehr – 3 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 3 bis 5 Jahre – 2 Punkte,
— Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 2 Jahre – 1 Punkt.
Kriterium „Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des stellvertretenden Projektleiters“:
— vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „Verwaltungsbau“ – 1 Punkt,
— vergleichbare Referenz persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters „GÜ/TU-Projekt“ – 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Wir erklären, dass unser Unternehmen in ein Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen der Vergabestelle legen wir einen Nachweis über die Eintragung unseres Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister vor.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
2. Nachweis über seitens des Unternehmens erbrachte vergleichbare Leistungen (Mindestreferenzen):
Die Referenzen 1. und 2. müssen unterschiedliche Referenzprojekte zum Gegenstand haben. Die Referenz 3. kann mit der Referenz 1. oder 2. übereinstimmen.
Die Erklärung über die unternehmensbezogenen Mindestreferenzen (Anlage C) muss folgende Angaben enthalten:
— Angaben zum Auftraggeber,
— Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung,
— Zeitraum der Leistungserbringung, Datum der Fertigstellung/Abnahme,
— Darstellung der Realisierungsform (GU/GÜ) (Referenz (3)),
— Herstellkosten in Euro brutto in den Kostengruppen 200 bis 700, Angabe der Nutzfläche,
— erbrachte Projektstufen nach AHO/DVP,
— erbrachte Handlungsbereiche nach AHO/DVP,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
3. Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter und dessen Stellvertreter, einschließlich deren Qualifikation (insbesondere Berufserfahrung) und deren persönlicher Referenzen mit vergleichbaren Leistungen.
Die Erklärung über die persönlichen Referenzen des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Anlage D und E) muss folgende Angaben enthalten:
— Angaben zum Auftraggeber,
— Gegenstand und Umfang der Leistungserbringung,
— Darstellung der Realisierungsform (GU/GÜ/TU),
— Name und Position; Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung,
— Zeitraum der Leistungserbringung, Datum der Fertigstellung/Abnahme,
— Herstellkosten in EUR brutto in den Kostengruppen 200 bis 700, Angabe der Nutzfläche,
— erbrachte Projektstufen nach AHO/DVP,
— erbrachte Handlungsbereiche nach AHO/DVP,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Projektsteuerungsleistungen, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Projektsteuerungsleistungen kurzfristig bestätigen kann.
Zu 2 (1):
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens 35 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten rund 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Zu 2 (2):
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens 45 Mio. EUR brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten rund 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Zu 2 (3):
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung in einem GU-/GÜ/TU-Projekt zur Realisierung eines Hochbauprojekts der Honorarzone III oder höher mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 700 von mindestens EUR 30 Mio. brutto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Projektstufen 1 bis 5 nach AHO erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten rund 5 Jahren (frühestens 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Zu 3:
Im Rahmen der Bewerberauswahl (vgl. hierzu Seite 10, 4.2.3 des Bewerbermemorandums) wird der Auftraggeber insbesondere berücksichtigen, ob und in welcher Form der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter Erfahrung im Bereich der Projektsteuerung mit vergleichbaren Leistungen hat.
Es kann eine abweichende Referenz von den unternehmensbezogenen Referenzen (1) bis (3) vorgelegt werden, solange sie die Voraussetzungen der Referenzen (1) bis (3) erfüllt. Der Nachweis kann durch eine einzelne Referenz erbracht werden, wenn diese alle vorgenannten Leistungen umfasste, oder durch mehrere Referenzen, die die vorgenannten Leistungen umfassen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDWZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de