Objektplanungsleistungen für den Teilausbau der Wilhelmsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 731 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für den Teilausbau der Wilhelmsburg
Im Rahmen des Projekts „Zukunft Wilhelmsburg 2030 -Die Stadt in der Festung“ soll ein weiterer Teil der denkmalgeschützten Wilhelmsburg ausgebaut und einer Nutzung zugeführt werden .Das Projekt „Zukunft Wilhelmsburg 2030 -Die Stadt in der Festung“ soll im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2020“ gefördert werden Die Förderprojekte zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes und der baukulturellen Aspekte aus .Im vorliegenden Projekt sind zudem die historische Situation mit Denkmalschutzcharakter und das zukunftsweisende Nutzungskonzept zu beachten. Die Objektplanungsleistungen umfassen die Architektenleistungen für den Ausbau eines Teilbereichs der Wilhelmsburg im südöstlichen Flankenbereich.
Ulm
Beabsichtigt ist die Beauftragung von Objektplanungsleistungen für Gebäude nach Teil 3, Abschnitt 1 der HOAI 2021, Leistungsphasen 2 bis 9. Die Beauftragung erfolgt abschnittweise, beginnend mit LP 2 bis 4.
1. Verbindlicher Termin zum Ausführungsbeginn (Vertragsfrist) ist der 6.7.2021,
2. Verbindlicher Fertigstellungstermin der Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für den Teilausbau der Wilhelmsburg (Vertragsfrist) ist der 31.12.2024.
Die Parteien können während der Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund abweichende Vertragstermine vereinbaren.
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Un-vollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 5 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht. Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz herangezogen
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
Referenz 1 und 2:
— Bewertet wird mit 15 % das Bauvolumen netto (KG300 bis 400gem. DIN276),
— Bewertet wird mit 35 % der Erbrachte Leistungsumfang(Leistungsphasen LP),
— Bewertet wird mit 10 % der Realisierungszeitraum,
— Bewertet wird mit 40 % die Eignung in Bezug auf die Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz, die städtebauliche/architektonische und gestalterische Qualität und die funktionale und technische Qualität.
s. o. II.2.7) Laufzeit des Vertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Referenzen
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume“ in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Ausbau oder Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 bis 400 gem. DIN 276)von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Die Inbetriebnahme und Abnahme soll frühestens am 1. Januar 2009) erfolgt sein.
Vorlage einer zweiten Referenz über die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume“ in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Ausbau oder Umbau eines Gebäudes mit anrechenbaren Herstellkosten (KG 300 bis 400 gem. DIN 276) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Der Auftraggeber muss ein Vertreter einer öffentlichen Einrichtung sein (Kommune, Land, Staat), ggfs. mit Zuschussmitteln.
Die Inbetriebnahme und Abnahme soll frühestens am 1. Januar 2015) erfolgt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Telefon: +49 731 / 161-6011
Fax: +49 731 / [removed]