Durchführung von Erdbestattungen und Umbettungen von Särgen Referenznummer der Bekanntmachung: GTA 2021.17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Erdbestattungen und Umbettungen von Särgen
Durchführung von Erdbestattungen und Umbettungen von Särgen.
Erdbestattungen, Umbettungen und Ausgraben von Särgen.
Es besteht die Option den Vertrag um ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern.
Es besteht die Option den Vertrag um ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern, sofern wir mit der erbrachten Leistung zufrieden waren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bieter auf Friedhöfen bereits zugelassen ist, Je eine Referenzadresse für Aussagen über die Abwicklung von Aufträgen zur Erdbestattung, mindestens aber im Bereich von Erdarbeiten für die Jahre 2018, 2019 und 2020, Nachweis über den Eintrag in das Berufsregister oder gleichwertiger Art, Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, Nachweis über die Jahres- umsätze 2018, 2019 und 2020, Informationen über laufende bzw. anstehende Insolvenzverfahren, Informationen ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, Aussage über die Zuverlässigkeit als Bewerber, Erklärung zur Zahlung von Steuern.
Deckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei Personenschäden, mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall bei Sach- und Vermögensschäden.
Nachweis über die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen sowie über die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, Nachweis über eine erfolgreiche Ausbildung/Fortbildung zum „Baggerfahrer“, Nachweis der jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen für die Jahre 2018, 2019 und 2020, wie auch die aktuelle Personalstärke des Betriebes, getrennt nach Fachkräften und Hilfskräften.
Meisterprüfung (im Bestattungswesen, Garten- und Landschaftsbau oder gleichwertige Qualifikation), Der eingesetzte Baggerfahrer muss min. 18 Jahre alt sein und über ausreichende Deutschkenntnisse min. Stufen B1/B2 verfügen.
Ausstattung (Fahrzeuge und Maschinen):
— 2 Elektrische Abbruchhämmer mit Meißel,
— 3 Stromgeneratoren,
— 2 Schmutzwassersaugpumpen,
— 1 Dumper (= Vorderkipper oder Motorjapaner),
— 1 Friedhofsbagger mit Straßenzulassung,
Oder
— 1 Schmutzwasserpumpe,
— 1 Stromgenerator,
— 1 Kompressor inkl. Presslufthammer mit Meißel,
— 1 Dumper (= Vorderkipper oder Motojapaner),
— 2 kleinere Friedhofsbagger zum Transport auf Anhänger oder Fahrzeug (sofern sie die Bodenklasse 4 und 5 bewältigen können),
— 2 Lkw mit mind. 1 to. und Anhänger oder ersatzweise 2 Lkw 3,5 to.
Zusätzlich
— 1 Motorsäge mit einer Schnittlänge von mind. 40 cm,
— 2 Motorblasgeräte,
— 1 Freischneider,
— 1 Handgeführter Mäher mit einer mind. Schnittbreite von 50 cm,
— sonstige Kleingeräte (z. B.: Trennschleifer etc.)
Grabbagger (Friedhofsbagger) nicht zu überschreitende Leistungsmerkmale:
— 6 Tonnen Gesamtgewicht,
— Niederdruckreifen bei Radfahrwerk,
— Je nach Örtlichkeit ist ein Bagger mit Raupenfahrwerk zulässig, wobei geeignete,
Maßnahmen zu treffen sind, dass das Umfeld nicht beschädigt wird (z .B .: Grünstreifen, Plattenwege etc .) z .B .: Raupenfahrwerk mit Gummiketten (= Geräusch- und vibrationsarme AVT – Ketten oder gleichwertige Ketten),
— maximale Spurbreite 1,30 m bei Radfahrwerk,
— maximale Spurbreite 2,20 m bei Raupenfahrwerk,
— Auch andere eingesetzte Fahrzeuge z. B.: Dumper, dürfen ein Raupenfahrwerk,
Aufweisen, wenn diese mit Gummiketten (= Geräusch- und vibrationsarme AVT – Ketten oder gleichwertige Ketten) ausgestattet sind.
Personelle Ausstattung
Die Anzahl der Arbeitskräfte ist so zu bemessen:
— Dass die Kolonne (n) aus mindestens 2 Personen besteht bzw. bestehen,
— Dass die Abwicklung der Arbeiten zeitnah erfolgen können, da teilweise mehrere
Beerdigungen (z.B.: auf verschiedenen Friedhöfen) parallel abgewickelt werden müssen.
— Dass jeweils genügend Arbeitskräfte der auszuübenden Tätigkeiten bedarfsgerecht und zeitnah auf dem entsprechenden Friedhof bzw. den Friedhöfen anwesend sind, so dass die anfallenden Arbeiten ohne Einschränkungen oder Verzögerungen abgewickelt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
—— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
—— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung,
—— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
—— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
—— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 15.4.2020, 12.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.