Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GSG_Arch

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35037
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/35037
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.meinauftrag.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterungsneubau Geschwister-Scholl-Gymnasium Stuttgart

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GSG_Arch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem und landschaftsarchitektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architekturbüro zusammen mit einem Landschaftsarchitekturbüro ermittelt werden.

a) Teilnahmewettbewerb:

In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Architekturbüros mit Landschftsarchitekten ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen die geforderten Unterlagen aus dem Teilnahmeantrag. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wählt die Landeshauptstadt Stuttgart mindestens 15 geeignete Bewerber mit den höchsten, erreichten Punktzahlen aus, die zum Realisierungswettbewerb eingeladen werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Maximal 5 gesetzte Teilnehmer sind im Verfahren vorgesehen. In Summe werden somit 20 Bewerbungen für den Realisierungswettbewerb zugelassen.

b) Realisierungswettbewerb:

Die Teilnehmer müssen die Qualifikation Architekt und Landschaftsarchitekt nachweisen. Die Durchführung des Planungswettbewerbs erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge VgV. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Ausloberin wird einem mit einem Preis ausgezeichneten Verfasser, die Zustimmung des Gemeindesrats vorausgesetzt, die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI mindestens bis LPH 5 übertragen. Die vollumfängliche Beauftragung bis LPH 9 wird seitens der Landeshauptstadt Stuttgart angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung bis einschließlich LPH 9 der HOAI zu übernehmen und durchzuführen.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise unter Berücksichtigung des Zustimmungsvorbehalts des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.

Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen.

Ziel des architektonischen und landschaftsarchitektonischen Realisierungswettbewerbs ist es, auf dem Gelände des Geschwister-Scholl-Gymnasiums unter Einbeziehung der vorhandenen Qualitäten das bestehende Gebäude entsprechend den in der Phase Null definierten Anforderungen an ein modernes Schulgebäude an- und umzubauen. Ein Teil des Bestandes soll erhalten, kernsaniert und neu strukturiert werden, ein weiterer Teil wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Die Baumaßnahme soll in 2 oder mehr Bauabschnitten ausgeführt werden, so dass stets ein Teil der Schule weiter für den Unterricht zur Verfügung steht.

c) Verhandlungsgespräch

Im Verhandlungsgespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter, usw.) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Verhandlungsgespräch wird die Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt.

Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Der Zulassungsbereich ist die EU bzw. der EWR und das Beschaffungsübereinkommen GPA.Die Preisträger des Realisierungswettbewerbs werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

a) Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind:

— Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten,

— Bewerber, die Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen erbringen können,

— Architekten als Bewerber mit Nachunternehmer Landschaftsarchitekten.

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

— Bewerber Landschaftsarchitekten mit Nachunternehmer Architekten.

b) Ausschlusskriterien:

Die Ausschlusskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen.

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen alle formalen Anforderungen – die Ausschlusskriterien – ausnahmslos erfüllen. Bewerber belegen dies mit dem von der Landeshauptstadt Stuttgart vorgegebenen „Teilnahmeantrag“ und mit den Eigenerklärungen und Nachweisen, die im Bewerbungsformular gefordert werden. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen.

c) Eignungskriterien:

Die Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen.

Nachweise:

— finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,

— Referenzobjekt 1 des Architekten: Neubau, mindestens Honorarzone III,

— Referenzobjekt 2 des Architekten: Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III,

— Referenzobjekt 3 des Architekten: Gestalterische Qualität, beliebiges Hochbauprojekt,

— Referenzobjekt 4 des Landschaftsarchitekten: Freianlagen, mindestens Honorarzone III.

d) Nachforderung von Unterlagen:

Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt/in mit Landschaftsarchitekt/in. Berufliche Qualifikation, siehe beigefügter Teilnahmeantrag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:

1. Architekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:

— bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt.,

— 4 bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte 30 Pkt.,

— ab 6 Vollzeitbeschäftigte 50 Pkt..

2. Landschaftsarchitekt: Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:

— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte 10 Pkt.,

— ab 3 Vollzeitbeschäftigte 40 Pkt..

—— Referenzobjekt 1 des Architekten: Neubau, mindestens Honorarzone III.

1. Gebäudetyp:

— Neubau, sonstiges Gebäude 10 Pkt.,

— Neubau, Bauten für Kinder und Jugendliche 30 Pkt.,

— Neubau, allgemeinbildende oder berufliche Schulen 50 Pkt..

2. Baurecht:

— Referenzobjekt wurde nicht nach deutschem Baurecht realisiert 0 Pkt.,

— Referenzobjekt wurde nach deutschem Baurecht realisiert 20 Pkt..

3. Auftraggeber:

— kein öffentlicher Auftraggeber 10 Pkt.,

— öffentlicher AG nach GWB § 99 oder kirchlicher AG 30 Pkt..

4. Bauwerkskosten KGR 300 + 400:

— kleiner 3,0 Mio. EUR 10 Pkt.,

— ab 3,0 Mio. EUR und bis kleiner 6,0 Mio. EUR 20 Pkt.,

— ab 6,0 Mio. EUR 40 Pkt..

5. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:

— LPH2: 4 Pkt.,

— LPH3: 8 Pkt.,

— LPH4: 2 Pkt.,

— LPH5: 13 Pkt.,

— LPH6: 5 Pkt.,

— LPH7: 2 Pkt.,

— LPH8: 16 Pkt..

6. Inbetriebnahme:

— ab 10 Jahre und älter (vor 1.3.2011) bzw. noch ohne Inbetriebnahme 10 Pkt.,

— 7 bis 10 Jahre (1.3.2011-1.3.2014) 15 Pkt.,

— bis 7 Jahre und jünger (nach 1.3.2014) 20 Pkt.,

—— Referenzobjekte 2-4: siehe Punkt VI.3).

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis der RPW 2013 und HOAI 2021.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung ausländischer Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln Stuttgart (Fachpreisrichterin)
Joel Harris, Architekt, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Ursula Hochrein, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, München (Fachpreisrichterin)
Bärbel Hoffmann, Architektin, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
Barbara Neumann-Landwehr, Architektin und Stadtplanerin, Tübingen (Fachpreisrichterin)
Patrick Ostrop, Architekt, Hamburg (Fachpreisrichter)
Jan Spreen, Architekt, München (Fachpreisrichter)
Peter Vorbeck, Architekt, Stuttgart (Fachpreisrichter)
Prof. Mathias Hähnig, Architekt und Stadtplaner, Tübingen Stuttgart (stellv. Fachpreisrichter)
Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (stellv. Fachpreisrichterin)
Thomas Steimle, Architekt, Stuttgart (stellv. Fachpreisrichter)
Isabel Fezer, Bürgermeisterin, Referat Jugend und Bildung, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichterin)
Peter Pätzold, Bürgermeister, Referat Städtebau Wohnen und Umwelt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichter)
Peter Holzer, Hochbauamt Amtsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichter)
Beate Schiener, Gemeinderat B90/Grüne, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichterin)
Iris Ripsam, Gemeinderat CDU, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichterin)
Luigi Pantisano, Gemeinderat Fraktion Linke SÖS Piraten Tierschutzpartei, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichter)
Dr. Maria Hackl, Gemeinderat SPD, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichterin)
Armin Serwani, Gemeinderat FDP, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachpreisrichter)
Andreas Hein, Schulverwaltungsamt Amtsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Susanne Frucht, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Abteilungsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichterin)
Gregor Gölz, Hochbauamt Abteilungsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Viola Hellwag, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Abteilungsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichterin)
Philipp Forstner, Schulverwaltungsamt stellv. Amtsleitung, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Vittorio Lazaridis, Gemeinderat B90/Grüne, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Dr. Carl-Christian Vetter, Gemeinderat CDU, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Rose von Stein, Gemeinderat FW, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichterin)
Kai Goller, Gemeinderat AfD, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichter)
Verena Hübsch, Gemeinderat PULS, Landeshauptstadt Stuttgart (stellv. Sachpreisrichterin)
Barbara Blank, Hochbauamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständige Beraterin)
Kilian Bezold, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Simon Christophery, Schulverwaltungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Birgit Fischer, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständige Beraterin)
Dr. Jürgen Görres, Abteilungsleiter, Amt für Umweltschutz, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Christopher Haigis, Branddirektion, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Andreas Hamm-Reinöhl, Schulleiter GSG, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Hans Peter Klein, stellv. Bezirksvorsteher Sillenbuch, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Frank Löffler, stellv. Schulleiter GSG, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Tanja Müller, Schulverwaltungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständige Beraterin)
Peter-Alexander Schreck, Bezirksvorsteher Sillenbuch, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Susanne Schweikert, Hochbauamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständige Beraterin)
Thomas Stöckle, Schulverwaltungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständiger Berater)
Egon Tegge, Schulbauberatung Tegge und Tegge, Pforzheim Hamburg (Sachverständiger Berater)
Katharina Weber, Schulverwaltungsamt, Landeshauptstadt Stuttgart (Sachverständige Beraterin)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.

Zusatz Punkt IV.1.9)

— Referenzobjekt 2 des Architekten: Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III.

1. Art des Umbaus/Modernisierung:

— Instandsetzung eines Gebäudes ab Honorarzone 3 5 P,

— Umbau eines Gebäudes ab Honorarzone 3 20 P,

— Umbau u. Modernisierung eines Gebäudes ab Honorarzone 3 50 P.

2. Bauausführung:

— Umsetzung ohne Betrieb am Standort 10 P,

— Umsetzung während Betriebsferien am Standort 20 P,

— Umsetzung bei laufendem Betrieb am Standort 30 P,

— Umsetzung bei laufendem Betrieb im Gebäude 50 P.

3. Bauwerkskosten KGR 300 + 400:

— kleiner 2,0 Mio. EUR 5P,

— ab 2,0 Mio. EUR und bis kleiner 5,0 Mio. EUR 10P,

— ab 5,0 Mio. EUR 20P.

4. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:

— LPH2: 4 P,

— LPH3: 8 P,

— LPH4: 2 P,

— LPH5: 13 P,

— LPH6: 5 P,

— LPH7: 2 P,

— LPH8: 16 P.

5. Inbetriebnahme:

— ab 10 Jahre und älter (vor 1.3.2011) bzw. noch ohne Inbetriebnahme 10 P,

— 7 bis 10 Jahre (1.3.2011-1.3.2014) 15 P,

— bis 7 Jahre und jünger (nach 1.3.2014) 20 P.

6. Referenzschreiben des Auftraggebers nach Inbetriebnahme:

— Liegt nicht vor 0 P,

— Liegt vor und ist beigelegt als Anlage 5P,

—— Referenzobjekt 3 des Architekten: Gestalterische Qualität, beliebiges Hochbauprojekt.

1. Angabe Wettbewerbserfolg/Auszeichnung:

— „Kein Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung) Keine Mehrfachbeauftragung*/Keine Auszeichnung**“ 0 P,

— „Mehrfachbeauftragung ohne Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)*“ 20 P,

— „Mehrfachbeauftragung mit Gestaltungsteil (bspw. VgV-Verfahren)*“ 40 P,

— „Wettbewerbserfolg (Preis/Anerkennung)* und/oder Auszeichnung**“ 50 P * und ** siehe Teilnahmeantrag.

2. Jahr des Wettbewerbserfolgs/der Mehrfachbeauftragung/der Auszeichnung

— ab 10 Jahre und älter (vor 1.3.2011) 0P,

— 7 bis 10 Jahre (1.3.2011-1.3.2014) 5P,

— bis 7 Jahre und jünger (nach 1.3.2014) 10P,

— Referenzobjekt 4 des Landschaftsarchitekten: Freianlagen, mindestens Honorarzone III.

1. Nutzung:

— Freianlage, sonstiges Gebäude 20 P,

— Freianlage, allgemeinbildende Schule 40 P.

2. Bauwerkskosten KGR 500:

— kleiner [Betrag gelöscht] EUR 5P,

— ab [Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR 10P,

— ab [Betrag gelöscht] EUR 20P.

3. Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Freianlagenplanung nach HOAI durch den Bewerber

— LPH2: 2P,

— LPH3: 4P,

— LPH4: 1P,

— LPH5: 6P,

— LPH6: 3P,

— LPH7: 1P,

— LPH8: 8P.

4. Inbetriebnahme:

— ab 10 Jahre und älter (vor 1.3.2011) 10 P,

— 7 bis 10 Jahre (1.3.2011-1.3.2014) 15 P,

— bis 7 Jahre und jünger (nach 1.3.2014) 20 P.

5. Referenzschreiben des Auftraggebers nach Inbetriebnahme:

— liegt nicht vor 0 P,

— liegt vor und ist beigelegt als Anlage 5 P,

—— Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl = 670 Punkte.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2021

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