Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Kommunikationsnetze in unterversorgten Gebieten des Landkreises Esslingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gigabit-es.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Kommunikationsnetze in unterversorgten Gebieten des Landkreises Esslingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten abgeschlossen werden.
Cluster 1: Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
Cluster 2: Lose 9, 10, 11, 12, 13, 14
Cluster 3: Lose 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25
Cluster 4: Lose 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 35
Cluster 5: Los 34
Einzelheiten zu Modalitäten der Angebotseinreichung über Loscluster und die Auswahlentscheidung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents)
Bissingen a.d.T. (weiße Flecken)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, 3 weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 1 handelt es sich um den Breitbandausbau in den weißen Flecken der Kommune Bissingen a.d.T.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Bissingen a.d.T. (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 2 handelt es sich um den Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbegebieten der Kommune Bissingen a.d.T.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Kirchheim u.T. (Weiße Flecken)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 3 handelt es sich um den Breitbandausbau in weißen Flecken der Kommune Kirchheim u.T..
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Kirchheim u.T. (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 4 handelt es sich um den Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbegebieten der Kommune Kirchheim u.T..
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Ohmden (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 5 handelt es sich um den Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbegebieten der Kommune Ohmden.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Weilheim (weiße Flecken)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 6 handelt es sich um den Breitbandausbau in weiße Flecken der Kommune Weilheim.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Weilheim (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 7 handelt es sich um den Breitbandausbau in unterversorgten Gewerbegebieten der Kommune Weilheim.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Notzingen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 8 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Notzingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Neuffen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 9 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Neuffen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Erkenbrechtsweiler (Weiße Flecken)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 10 handelt es sich um den Breitbandausbau für weiße Flecken der Kommune Erkenbrechtsweiler.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Beuren (Schulen)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 11 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Beuren.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Beuren (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 12 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Beuren.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Lenningen (Weiße Flecken)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 13 handelt es sich um den Breitbandausbau für weiße Flecken der Kommune Lenningen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Lenningen (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 14 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Lenningen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Köngen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 15 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Köngen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Denkendorf (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 16 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Denkendorf.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Denkendorf (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 16 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Denkendorf.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Altdorf (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 18 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Altdorf.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Oberboihingen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 19 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Oberboihingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Wendlingen am Neckar (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 20 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Wendlingen am Neckar.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Wendlingen am Neckar (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 21 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Wendlingen am Neckar.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Aichtal (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 22 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Aichtal.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Unterensingen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 23 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Unterensingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Unterensingen (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 24 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Unterensingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Neuhausen a.d.F. (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 25 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Neuhausen a.d.F.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Reichenbach (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 26 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Reichenbach.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Plochingen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 27 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Plochingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Plochingen (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 28 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Plochingen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Baltmannsweiler (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 29 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Baltmannsweiler.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Hochdorf (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 30 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Hochdorf.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Altbach (Gewerbe)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 31 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Gewerbegebiete der Kommune Altbach.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Aichwald (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 32 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Aichwald.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Wernau (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 33 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Wernau.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Frickenhausen (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 34 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Frickenhausen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Hochdorf (Schule)
Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte, Gewerbetreibende, Schulen und sonstige institutionelle Nachtrage leistungsfähige Zugänge zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus im Landkreis Esslingen, gesteuert durch den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen (nachstehend: „Konzessionsgeber“), zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabit-Breitbandnetzes (NGA-Netz).
25 Kommunen im Landkreis Esslingen haben dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ fünf Förderanträge für weiße Flecken, drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ sowie zwanzig weitere Anträge im „Sonderaufruf Schulen“ gestellt. Darüber hinaus haben die Kommunen jeweils eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt.
Die Kommunen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u.a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Konzessionsgeber sowie Vergabestelle auftritt.
Im Los 35 handelt es sich um den Breitbandausbau für unterversorgte Schulstandorte der Kommune Hochdorf.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (55 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (20 Punkte)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden (5 Punkte)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis zu allen Eignungskriterien (III.1.1), III,1.2) und III.1.3)): Sofern eine Beteiligung als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren geforderten Eignungsnachweise vorgelegt werden, soweit diese durch den Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftspartner erbracht werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Im Falle einer Eignungsleihe, hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen die Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen,. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zudem auch die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) zu benennen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen und die entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ sowie die entsprechenden geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) und ggf. seiner dort geforderten Anlage; Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung; Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG; Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents); Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ https://www.dtvp.); Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents); Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents)
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben,
— Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
In Bezug auf die Kapitalrücklagen gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei einer Bewerbung auf das jeweilige Los hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung mindestens den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Betrag zu umfassen:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: [Betrag gelöscht] EUR
Los 4: [Betrag gelöscht] EUR
Los 5: [Betrag gelöscht] EUR
Los 6: [Betrag gelöscht] EUR
Los 7: [Betrag gelöscht] EUR
Los 8: [Betrag gelöscht] EUR
Los 9: [Betrag gelöscht] EUR
Los 10: [Betrag gelöscht] EUR
Los 11: [Betrag gelöscht] EUR
Los 12: [Betrag gelöscht] EUR
Los 13: [Betrag gelöscht] EUR
Los 14: [Betrag gelöscht] EUR
Los 15: [Betrag gelöscht] EUR
Los 16: [Betrag gelöscht] EUR
Los 17: [Betrag gelöscht] EUR
Los 18: [Betrag gelöscht] EUR
Los 19: [Betrag gelöscht] EUR
Los 20: [Betrag gelöscht] EUR
Los 21: [Betrag gelöscht] EUR
Los 22: [Betrag gelöscht] EUR
Los 23: [Betrag gelöscht] EUR
Los 24: [Betrag gelöscht] EUR
Los 25: [Betrag gelöscht] EUR
Los 26: [Betrag gelöscht] EUR
Los 27: [Betrag gelöscht] EUR
Los 28: [Betrag gelöscht] EUR
Los 29: [Betrag gelöscht] EUR
Los 30: [Betrag gelöscht] EUR
Los 31: [Betrag gelöscht] EUR
Los 32: [Betrag gelöscht] EUR
Los 33: [Betrag gelöscht] EUR
Los 34: [Betrag gelöscht] EUR
Los 35: [Betrag gelöscht] EUR
Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose bzw. auf alle Lose bzw. bei der Bewerbung auf Loscluster gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweiligen Lose bzw. der in den Clustern befindlichen Lose, auf die sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
In Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) als Mindestanforderung.
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Konzessionsgebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen,
— Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents).
In Bezug auf die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Bei Bewerbung auf 1-7 der Einzellos(e) ist mindestens eine geeignete Referenz zu nennen.
Bei Bewerbung auf 8-14 der Einzellos(e) sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 15-21 der Einzellos(e) sind mindestens 3 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 22-28 der Einzellos(e) sind mindestens 4 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei Bewerbung auf 29-35 der Einzellos(e) sind mindestens 5 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei der Bewerbung auf Loscluster ergibt sich die Mindestanforderung aus der Anzahl der in dem Cluster befindlichen Lose:
Bei der Bewerbung auf das Cluster 1 sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei der Bewerbung auf das Cluster 2 ist mindestens eine geeignete Referenz zu nennen.
Bei der Bewerbung auf das Cluster 3 sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei der Bewerbung auf das Cluster 4 sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei der Bewerbung auf das Cluster 5 ist mindestens eine geeignete Referenz zu nennen.
Erfolgt die Bewerbung auf mehrere Loscluster, gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten Mindestreferenzanzahlen der jeweiligen Cluster, auf die sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Erfolgt die Bewerbung sowohl auf (Einzel-)Lose als auch auf Loscluster gilt als Mindestanforderung, die sich aus der Anzahl der (Einzel-)Lose, auf die sich beworben wird, und die Anzahl der Loscluster, auf die sich beworben wird, höchste geforderte Referenzzahl. Das heißt beispielsweise: Erfolgt eine Bewerbung auf 9 (Einzel-)Lose und auf die Cluster 2 und 3, sind insgesamt 3 geeignete Referenzen vorzulegen, da die Mindestanzahl der Referenzen bezogen auf die Loscluster 2 und 3 die Mindestanzahl der Referenzen bezogen auf 9 Einzellose übersteigt.
Siehe Vergabeunterlagen (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents), d. h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) an den Konzessionsgeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Konzessionsgeber gerichtet werden. Der Konzessionsgeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) zur Verfügung gestellt.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf eines, mehrere oder alle unter Ziff. II.1.6) genannten Loscluster zu bewerben.
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-)Lose bzw. Clusterangebote ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose bzw. Clusterangebote beworben haben, zugelassen wurden und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf (Einzel-)Lose jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Im Rahmen der Einreichung von Clusterangeboten ist eine losübergreifende Angebotsgestaltung und Darstellung zulässig, allerdings ist in Clusterangeboten jeweils die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke je Los gesondert anzugeben sowie die Anlage 6 der Leistungsbeschreibung „Erklärung des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen und zur Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen“ (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPDWMP/documents) je Los vorzulegen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Laufe der Verfahrensdurchführung je Cluster zu entscheiden, ob das Verfahren auf Grundlage eingereichter Einzelangebote in den Einzellosen oder Clusterangebote fortgesetzt wird. Die Modalitäten der Angebotseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind nachfolgend erläutert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabe-vorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]