Niederstetten, H.K.K., Neubau KFZ-Halle Geb.21 LPH01, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21-13029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbau-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niederstetten, H.K.K., Neubau KFZ-Halle Geb.21 LPH01, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Niederstetten, Herm.-Köhl-Kaserne/Heeresflugplatz, Niederstetten, H.K.K., Neubau KFZ-Halle Geb.21 sowie KFZ-Schutzdach Geb. 20 a, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI und Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI,
Aufgabe:
Für die Hermann-Köhl-Kaserne in Niederstetten sollen eine neue KFZ-Halle sowie ein KFZ-Schutzdach errichtet werden. Es wird ein Planungsbüro gesucht, dem die Objekt- sowie die Tragwerksplanung für beide Baumaßnahmen übertragen werden soll. Es werden 4 Verträge erstellt. Ziel der Bündelung ist es, die Synergieeffekte der Konstellation zu nutzen, einen ansprechenden statisch begründeten Entwurf umzusetzen und diesen über alle Leistungsphasen aus einer Hand optimal koordiniert zu wissen.
97996 Niederstetten
Wildentierbacher Str. 100
Hermann-Köhl-Kaserne
Für die Hermann-Köhl-Kaserne in Niederstetten sollen eine neue KFZ-Halle sowie ein KFZ-Schutzdach errichtet werden. Es wird ein Planungsbüro gesucht, dem die Objekt- sowie die Tragwerksplanung für beide Baumaßnahmen übertragen werden soll.
KFZ-Halle:
Die KFZ-Halle soll Platz für 20 geschützte Stellplätze von Kraftfahrzeugen bieten. Das Gebäude soll frostfrei sein und durch verschließbare Tore abzuschließen sein. Geforderte Raumtiefen und -höhen sowie eine hindernisfreie Zufahrt sind zu beachten. Die Befahrung mit schwerem Gerät (Panzer) muss gegeben sein und vor allen Abstellflächen ist ein Vorfeld vorzusehen. Das Konstruktionsraster der Stellplätze ist 7,00 m x 14,00 m und die lichte Mindesthöhe beträgt 4,25m. Die BGF beträgt ca. 2.100m2 und der BRI ca. 12 700 m³.
KFZ-Schutzdach:
Die Lage des neuen KFZ-Schutzdaches ist in der Nähe der neu zu planenden KFZ-Halle. Der genaue Standort des Gebäudes und ob Neubau oder Anbau ist zu untersuchen. Das KFZ-Schutzdach soll Platz für 10 geschützte Stellplätze von Kraftfahrzeugen bieten. Geforderte Raumtiefen und -höhen sowie eine hindernisfreie Zufahrt sind zu beachten. Die Befahrung mit schwerem Gerät muss gegeben sein. Das Konstruktionsraster der Stellplätze ist 7,00 m x 14,00 m und die lichte Mindesthöhe beträgt 4,25m. Die BGF beträgt ca. 1 050 m2 und BRI ca. 6 500 m³.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.vermoegenundbau-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Richtlinien.
Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 21-13029 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
Persönliche Eignung sowie wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit in Bezug auf vergleichbare Maßnahmen.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt zu erfolgen. Das Formblatt ist unter der in der EU-Bekanntmachung unter Ziffer I.3 aufgeführten Internetadresse herunterladbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters,
2. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters,
3. Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
4. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen.
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerbungsformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt beziehungsweise vor Vertragsschluss besteht.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme.
Die fachliche Leistungsfähigkeit für den zu vergebenden Auftrag wird insbesondere anhand folgender Nachweise geprüft:
— Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden,
— Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerbungsformular,
— Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen,
— Präsentation von max. 3 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt(en), dessen/deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis der Erfahrung anhand der Präsentation eines Referenzobjekts.
Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung, Angabe von Gesamtbaukosten, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen, auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Hinweis:
Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Bauvorlagenberechtigung nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformblatt (abrufbar auf der unter Ziffer I.3) aufgeführten Internetadresse) und den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbungen in Papierform, per Telefon, Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundesbau-bw.de