Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.9/1-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / 387
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe.
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA)
Durlacher Alle 100
76137 Karlsruhe
Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe.
Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 24.9.2026. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens 4 Monate vor Vertragsende zugehen.
Es werden 7 Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ausgewählt, welche zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Wertung dieser Kriterien erfolgt dabei anhand der folgenden Matrix.
1. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten 3 Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 70 %).
Gewertet werden die besten 5 Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 14 Punkte wie folgt erreichen:
Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um:
— Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 6 Punkte, oder
— Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 2 Punkte, oder
— Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 1 Punkt und
— die Referenz hat eine tatsächlich vorhandene und nutzbare Bettenkapazität von mehr als 500 Betten = 3 Punkte, oder
— die Referenz hat eine tatsächlich vorhandene und nutzbare Bettenkapazität von mehr als 250 Betten = 1 Punkt und
Die Auftragswahrnehmung schließt:
— die Objektleitung ein = 5 Punkte, oder
— die Objektleitung nicht ein = 1 Punkt.
2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15 %). Die Wertung erfolgt wie folgt:
— mehr als 2.000 Mitarbeiter = 15 Punkte,
— mehr als 1.000 Mitarbeiter = 9 Punkte,
— mehr als 750 Mitarbeiter = 6 Punkte,
— mehr als 300 Mitarbeiter = 3 Punkte,
— mehr als 100 Mitarbeiter = 1 Punkt.
3. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 15 %). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der 3 Jahre wie folgt:
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 15 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 9 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 5 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte,
— mehr als [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt.
Transfer-Busbahnhof:
9. Auf dem Gelände des Transferbusbahnhofes kann es optional an Dienstagen bis Donnerstagen (außer feiertags) jeweils vormittags zum Umschlag von Transferfahrten mit (Klein-)-Bussen in die Landkreise kommen, wobei hier je Vormittag ungefähr 20 bis 150 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen werden und dabei ihre Wartezeit in der dortigen Wartehalle verbringen werden; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich südlich der Halle zwischengelagert.
Aktuell findet dieser Transferumschlag in einer anderen Einrichtung des Auftraggebers statt, eine Verlegung an den Leistungsort ist aber geplant, der aktuelle Umsetzungszeitpunkt steht aber nicht fest.
9.1. Einzelne Leistungen
a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf ihm hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen,
b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit,
c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und -entladung der Busse,
d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Einrichtungscaterings an die zu transferierenden Personen,
e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten,
f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber,
g) Öffnen der Zufahrtstore:
Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftraggebers hinzutreten.
9.2. Personaleinsatz:
Die optionale Leistung hat in nachfolgend aufgeführter Besetzung zu erfolgen:
Dienstag bis Donnerstag von 7.30-10.30 Uhr (außer feiertags):
4. Sicherheitsmitarbeiter:
9.3. Leistungen an Montagen und Freitagen:
An einzelnen Montagen und Freitagen (außer feiertags) kann ausnahmsweise ebenfalls ein Transferumschlag mit gleichem Leistungsumfang wie an Dienstagen bis Donnerstagen stattfinden. Ob dies der Fall ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens am Donnerstag der Vorwoche mitteilen.
9.4. Abruf der Option:
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort – also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Ziffern 9.1 und 9.2 – dies ankündigen. Ein Abruf der Leistungen nach 9.3 kann nur dann erfolgen, wenn zuvor eine Ankündigung nach Satz 1 erfolgt ist.
Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistungen nach 9.1 und 9.2 kann anschließend nur mit einer Frist von 10 Wochen erfolgen; damit einhergehend ist in jedem Fall auch der Widerruf der Einzelabrufung nach 9.3.
In entsprechender Anwendung der vorstehenden Sätze kann der Auftraggeber jederzeit nach einem Widerruf der Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt diese erneut abrufen.
Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen, weniger als die unter 9.2 aufgeführte Personalzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transfer-Busbahnhof dann durch die Regelbesetzung nach 4.1 umsetzen zu lassen. (Aktuell ist nicht absehbar, wie sich im Hinblick auf die Corona-Lage und die dadurch veränderten Flüchtlingszugänge die Transferumschlagszahlen entwickeln werden.)
Weitere Optionen:
Abweichende Besetzung:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen; konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu 2 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu 4 Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu acht Sicherheitsmitarbeiter binnen 6 Wochen sowie um bis zu 10 Sicherheitsmitarbeiter binnen acht Wochen verlangen. Eine Absenkung um bis zu 2 Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu 6 Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um 3 Sicherheitsmitarbeitern auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf einen Mitarbeiter zu reduzieren und binnen zweier Woche die Regelbesetzung wiederherzustellen.)
Müsste der Auftrag bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibungsveröffentlichung erbracht werden, so wären aufgrund der derzeitigen strikten Separierungsvorgaben für Neuzugänge, Corona-Positiv-Getestete, Kontaktpersonen sowie Krankheitsverdächtige und dem hieraus resultierenden Sicherungs-, Überwachungs- und Versorgungsbedürfnis 10 Sicherheitsmitarbeiter rund um die Uhr über der Regelbesetzung einzusetzen. Die weitere Pandemieentwicklung und Sicherungsvorgaben sind derzeit jedoch nicht absehbar, eine Rückkehr zum normalen Sicherungsbedürfnis zum Leistungsbeginn hin kann grundsätzlich erwartet werden, ggf. wird sich die Rückkehr aber noch um mehrere Monate verzögern. In diesem Fall wird der Auftraggeber rechtzeitig und unter der Beachtung der obigen Fristen und Personalrahmen dem Auftragnehmer den Mehrbedarf mitteilen.
Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Preisgleitklausel:
Bei einer Vertragsverlängerung kann aufgrund tarifvertraglich gebundener Lohnänderung betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist.
Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 70 % um die Lohnänderung angepasst wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind – soweit vorgegeben – ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber/Bieter/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 1.2 – Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 1.4 – Erklärung Eignungsleihe).
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt „Anlage 1.4a – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt „Anlage 2.6 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1) 1) bis 2) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.4a bzw. 2.6). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bieter/Bietergemeinschaft einzureichen:
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3. Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung,
4. Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters/der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint,
5. Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie,
6. ggf. Anlage 1.2 – Erklärung Nachunternehmer,
7. ggf. Anlage 1.3 – Erklärung Bietergemeinschaft,
8. ggf. Anlage 1.4 – Erklärung Eignungsleihe,
9. ggf. Anlage 1.4a – Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
10. ggf. Anlage 2.6 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) in den letzten 3* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als 3 aber nicht jünger als ein Jahr sind
2. Eigenerklärung über den Besitz einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
a) 5 Mio. EUR für Personenschäden,
b) 3 Mio. EUR für Sachschäden,
c) 0,05 Mio. EUR für Bearbeitungsschäden,
d) 0,25 Mio. EUR für Schlüsselverlustschäden,
e) 0,02 Mio. EUR Vermögensschäden,
f) 0,02 Mio. EUR für Obhutsschäden,
g) 0,10 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
Zu 2. mindestens die genannten Deckungssummen
1. Erklärung des Bewerbers/Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten 3* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter (nur eigenes Personal), die in den letzten 3* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als 3 aber nicht jünger als ein Jahr sind
2. Vergleichbare Referenzen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienstleistungen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und Email, Auftragsdauer inkl. laufender Verträge, Nennung des Projektumfangs (kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung), Anzahl der tatsächlich vorhandenen und nutzbaren Betten im Referenzobjekt, Angabe ob die Auftragswahrnehmung die Objektleitung umfasst oder nicht. Bei den Referenzobjekten muss es sich um räumlich zusammenhängende Einrichtungen handeln. Innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) muss die Dienstleistung für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Zu 2. Nennung von mindestens 5 entsprechenden Referenzen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bewerberfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 12.4.2021, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selbst dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Die übermittelten Teilnahmeanträge sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Für die Abgabe in Textform nach § 126b BGB ist am Schluss der Anlage 1.1 – Teilnahmeantrag der Vor- und Nachname der natürlichen Person zu benennen, die die Erklärung abgibt. Es ist ausreichend, den Namen in lesbarer Form maschinell oder handschriftlich wiederzugeben. Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften ist zusätzlich der Firmenname anzugeben.
Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen Signatur in Textform am Schluss der Anlage 1.1 als verbindlich erklärt bzw. abgegeben/angeboten.
Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter ausdrücklich zu unterschreiben sind.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YD6G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]