Überlassung passiver Infrastrukturen im Gebiet der Gemeinde Kupferzell zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kupferzell
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74635
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / [removed]
Fax: +49 711 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kupferzell.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung passiver Infrastrukturen im Gebiet der Gemeinde Kupferzell zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Die Gemeinde Kupferzell (nachfolgend: Auftraggeber) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb errichtet der Auftraggeber auf seiner Gemarkung passive Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von NGA — Netzen (nachfolgend „passive Infrastruktur“ genannt).
Im Rahmen des Projektes erfolgt die passiven Infrastrukturen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Mit Zuschlagserteilung werden dem Auftragnehmer auf Grundlage eines Netzbetriebsvertrages mit dem Auftraggeber diese passiven Infrastrukturen im Wege der Pacht zum Netzbetrieb überlassen. Im Regelfall ist der Auftraggeber Eigentümer der passiven Infrastrukturen, wobei Abweichungen hiervon möglich sind (z. B. bei Anpachtstrecken, auf Privatgrund etc.). Näheres wird im weiteren Verfahren mitgeteilt.
Gebiet der Gemeinde Kupferzell
Der Auftragnehmer ist zum Betrieb der gesamten ihm durch den Aufraggeber überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Die Erstlaufzeit beträgt 10 Jahre. Der Vertrag verlängert sich sodann um je weitere xx Jahre, wenn er nicht von einer der Parteien rechtzeitig gekündigt wird.
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die passive Infrastruktur, die ihm im Rahmen dieser Ausschreibung zur Nutzung überlassen wird, durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb zu nehmen und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, IP-TV und Kombiverträge) zu den angebotenen — und auch dauerhaft zu marktüblichen — Konditionen zu erbringen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung, Unterhaltung, Instandhaltung und Dokumentation. Der Auftrag-nehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über die passive Infrastruktur erreichbaren Endkunden in den im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Gebieten.
- Kriterium: Pachtpreis 55 %
- Kriterium: Versorgungskonzept 45 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Überlassung passiver Infrastrukturen im Gebiet der Gemeinde Kupferzell zur Sicherstellung einer NGA-Breitbandversorgung im Wege der Dienstleistungskonzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Bieter, der den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die für den Bieter aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen vom Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Aufraggeber gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ergänzend wird auf die Regelungen des § 160GWB verwiesen. Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information abgeschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]