Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas Referenznummer der Bekanntmachung: 2020005145
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfedelbach
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfedelbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 1.4.2021.
Bewirtschaftung der Mensa am Schulzentrum Pfedelbach (temperaturentkoppeltes Produktionssystem) inkl. Belieferung von 3 Kindertageseinrichtungen (Anlieferung verzehrfertiger Speisen) der Gemeinde Pfedelbach (74629) mit Leistungsbeginn zum 1.4.2021.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande und endet am 31.7.2023. Wenn die Auftraggeberin nicht 6 Monate vor Vertragsende (31.7.2023 und 31.7.2024) schriftlich kündigt verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption), bis maximal zum 31.7.2025. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Wirksamkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der schriftlichen Kündigung bei der Auftragnehmerin an.
Pachtbeginn ist der 1.4.2021; Leistungsbeginn ist der 1.4.2021. Im Hinblick auf die aktuellen Handlungsempfehlungen und Allgemeinverfügungen der Behörden zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann sich der Pacht- bzw. der Leistungsbeginn verschieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Mensa am Schulzentrum Pfedelbach inkl. Belieferung Kitas
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung gem. § 63 (1)1 VgV, nachdem kein wertbares Angebot vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland