Fahrzeug mit Kofferaufbau für Ausbau Kanalkamerasystem Referenznummer der Bekanntmachung: SER_2020_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeug mit Kofferaufbau für Ausbau Kanalkamerasystem
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von einem Fahrzeug mit Kofferaufbau mit einem Kanalkamerasystem (Fahrgestell 5,5 t für Kofferaufbau, Kofferaufbau, Innenausbau Kofferaufbau Kanalkamerasystem), inkl. eines Koordinierungsgesprächs beim Auftraggeber sowie der Überführung des Fahrzeugs zum Auftraggeber.
Ein Fahrgestell 5,5 t für einen Kofferaufbau (Kurzzeichen: Los 1)
72762 Reutlingen
Fahrgestell 5,5 t für Kofferaufbau.
Ein Kofferaufbau sowie der Innenausbau des Kofferaufbaus mit einem Kanalkamerasystem (Kurzzeichen: Los 2)
72762 Reutlingen
Ein Kofferaufbau sowie der Innenausbau des Kofferaufbaus mit einem Kanalkamerasystem.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Fahrgestell 5,5 t für einen Kofferaufbau (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzberg, Allgäu
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Kofferaufbau sowie der Innenausbau des Kofferaufbaus mit einem Kanalkamerasystem (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzberg, Allgäu
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz1 Nr. 3
GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz2GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland