Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) von multimedialen Inhalten für den Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 20/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) von multimedialen Inhalten für den Südwestrundfunk
Der SWR plant die Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung gegen monatliches Entgelt in der Cloud als Software as a Service (SaaS). Ziel ist es eine standortübergreifende, transparente und ereigniszentrierte Themen- und Ereignisplanung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der multimedialen Themenfindung und gleichzeitiger Information über die Umsetzung in den verschiedenen Ausspielwegen. Es wird so an einer Stelle nachvollziehbar, welche Produkte zu einem Thema oder Ereignis im SWR geplant und publiziert werden. Die zukünftigen Workflows sollen dabei inhouse und extern nutzbar sein, sowie Schnittstellen zu vorhandenen Fachsystemen (DigAS, Sophora, OpenMedia, VPMS,…) produktiv nutzen können.
Der SWR plant die Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung gegen monatliches Entgelt in der Cloud als Software as a Service (SaaS). Ziel ist es eine standortübergreifende, transparente und ereigniszentrierte Themen- und Ereignisplanung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der multimedialen Themenfindung und gleichzeitiger Information über die Umsetzung in den verschiedenen Ausspielwegen. Es wird so an einer Stelle nachvollziehbar, welche Produkte zu einem Thema oder Ereignis im SWR geplant und publiziert werden. Die zukünftigen Workflows sollen dabei inhouse und extern nutzbar sein, sowie Schnittstellen zu vorhandenen Fachsystemen (DigAS, Sophora, OpenMedia, VPMS,…) produktiv nutzen können.
Der SWR beabsichtigt für die Softwareüberlassung und Pflege, für die Einrichtung des Neusystems THEO, die Installation sowie für notwendige Projektunterstützung wie Planung und Feinspezifikation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme, Schulung und Betrieb der Software einen EVB-IT Systemvertrag zu schließen.
Für die Konfiguration und Integration (Projektphase) des Neusystems THEO geht der SWR von einer Projektdauer von ca. 13 Monaten aus, die anschließende Mindestlaufzeit im Produktivbetrieb (Produktivphase) soll 24 Monate betragen.
Zweimalige Verlängerung der Bereitstellungsdauer für die Software um jeweils 12 Monate bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten.
— Zweimalige Verlängerung der Bereitstellungsdauer für die Software um jeweils 12 Monate bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten,
— zusätzliche Kontingente an Personentagen der beschriebenen Personalkategorien,
— Erbringung von Entwicklungs- und Softwarepflegeleistungen, Service und Support für den Zeitraum der optionalen Verlängerung der Bereitstellungsdauer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage_2) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen dem Angebot beizulegen (A 1.1),
— Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A 2.1).
— Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden,
— Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Unterauftragnehmer einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A 3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— Für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A 3.2),
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) (A 3.3),
— Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B 3.1),
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B 3.2),
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B 3.3),
— Darstellung der Mitarbeiterentwicklung bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B 3.4).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A 3.1) mit folgenden Deckungssummen:
— Für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden min. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis
Oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A 3.2),
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate) (A 3.3).
Bei der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ können maximal 40 Punkte erreicht werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis, dass der Bieter Hersteller oder zum Vertrieb der anzubietenden Produkte und Leistungen durch den Hersteller autorisiert ist (A 4.1),
— Nachweis, dass das für den Betrieb des Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) vorgesehene Rechenzentrum nach DIN EN 27001 zertifiziert ist (A 4.2),
— Nachweis, dass das für den Betrieb des Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) vorgesehene Rechenzentrum nach DIN EN 50600 oder vergleichbar zertifiziert ist (A 4.3),
— Vorlage der Beschreibung oder ggf. Zertifizierung des beim Bieter eingeführten IT Sicherheitsmanagements (A 4.4),
— Bewertung der Beschreibung oder ggf. Zertifizierung des beim Bieter eingeführten IT Sicherheitsmanagements (B 4.1),
— Nachweis von 2 Referenzen von Projekten mit Beschaffung, Konfiguration, Integration und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in vergleichbarer Art in den vergangenen 5 Jahren (A 4.5).
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage_10) pro Referenz vorzulegen.
— Bewertung der 2 Referenzen von Projekten mit Beschaffung, Konfiguration, Integration und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in vergleichbarer Art in den vergangenen 5 Jahren (B 4.2),
— Nachweis der beruflichen Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für Planung, Feinspezifikation, Konfiguration, Integration, Adaption und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in folgender Anzahl und Rollen (A 4.6):
— 2 Projektleiter,
— 2 weiteren Softwareentwickler,
— einen weiteren Business Analysten,
— einen weiteren Datenbankspezialisten,
— einen weiteren UI/UX-Designer,
— und einen weiteren Field- / Support-Engineer,
— Bewertung der beruflichen Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für Planung, Feinspezifikation, Konfiguration, Integration, Adaption und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in folgender Anzahl und Rollen (B 4.3):
— 2 Projektleiter,
— 2 weiteren Softwareentwickler,
— einen weiteren Business Analysten,
— einen weiteren Datenbankspezialisten,
— einen weiteren UI/UX-Designer,
— und einen weiteren Field- / Support-Engineer.
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage_11) vorzulegen.
— Nachweis, dass der Bieter Hersteller oder zum Vertrieb der anzubietenden Produkte und Leistungen durch den Hersteller autorisiert ist (A 4.1),
— Nachweis, dass das für den Betrieb des Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) vorgesehene Rechenzentrum nach DIN EN 27001 zertifiziert ist (A 4.2),
— Nachweis, dass das für den Betrieb des Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) vorgesehene Rechenzentrum nach DIN EN 50600 oder vergleichbar zertifiziert ist (A 4.3)
— Vorlage der Beschreibung oder ggf. Zertifizierung des beim Bieter eingeführten IT Sicherheitsmanagements (A 4.4),
— Nachweis von 2 Referenzen von Projekten mit Beschaffung, Konfiguration, Integration und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in vergleichbarer Art in den vergangenen 5 Jahren (A 4.5).
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage_10) pro Referenz vorzulegen.
— Nachweis der beruflichen Befähigung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für Planung, Feinspezifikation, Konfiguration, Integration, Adaption und Pflege eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) in folgender Anzahl und Rollen (A 4.6):
— 2 Projektleiter,
— 2 weiteren Softwareentwickler,
— einen weiteren Business Analysten,
— einen weiteren Datenbankspezialisten,
— einen weiteren UI/UX-Designer,
— und einen weiteren Field- / Support-Engineer
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage_11) vorzulegen.
Bei der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter bei der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ und der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ insgesamt mehr als 60 Eignungspunkte erreicht.
— Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten,
— Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / sowie deren Unterauftragnehmer und Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (siehe Anlage_9) abgeben,
— Einhaltung der Vorgaben des MiLoG gemäß Kapitel 3.3 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen,
— Die Anlagen:
—— Anlage_2 Eigenerklärung,
—— Anlage_5 Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV,
—— Anlage_6 Leitlinie IT-Sicherheit Lieferanten,
—— Anlage_7 Verpflichtung auf Vertraulichkeit,
—— Anlage_8 BVB Landestariftreue- und Mindestlohngesetz,
—— Anlage_13 EVB-IT Systemvertrag Formular (vorausgefüllt),
—— Anlage_14 EVB-IT Systemvertrag AGB,
—— Anlage_15 AV Vertrag (vorausgefüllt),
—— Anlage_19 Glossar – SWR-THEO 2021,
—— Anlage_20 THEO-Produkttypen Übersicht,
—— Anlage_21 Nutzungsbedingungen VPN extern,
sind Bestandteil der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse: [removed]
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link www.swr.de/ausschreibungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 7211740
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.11.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]