Erweiterung fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73525
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-14
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fem-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie
Das fem Forschungsinstitut Edelmetalle + Metallchemie in Schwäbisch Gmünd plant die Erweiterung seines Institutsgebäudes.
Der Erweiterungsbau soll Laborräume mit hohen Anforderungen (chemische und physikalische Labore), Konferenzräume sowie die zugehörigen Büro- / Verwaltungsräume enthalten.
Voraussichtliche Gesamtbaukosten:
— ca. 14 Mio. EUR netto (KG 100-700).
Fläche:
— ca. 3 300 m2.
Termine:
Da das Vorhaben gefördert wird, ist eine schnelle Abwicklung des Projektes notwendig, das Projekt muss bis zum 31.12.2023 schlussabgerechnet sein. Daher sind folgende Termine einzuhalten:
— Fertigstellung Entwurf: 6 Wochen nach Auftragsvergabe,
— Baubeginn: Anfang September 2021,
— Baufertigstellung: Frühjahr 2023.
73525 Schwäbisch Gmünd
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI – Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
REACT-EU.
Aufgrund der Fördermittel und der damit verbundenen Vorgabe der Schlussabrechnung des Projekts bis zum 31.12.2023 wird in diesem Verfahren von der Verkürzungsmöglichkeit der Fristen gemäß § 15 Abs. 3 VgV Gebrauch gemacht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— § 44 VgV i. V. m § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
(Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Baunigenieur oder vergleichbares) Ausschlusskriterium.
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten,
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und 3 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium),
— § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung.
Mindestens 3 oder mehr Beschäftigte.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein.
Die Inbetriebnahme muss ab dem 1.1.2011 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Für die Referenzprojekte müssen > = 90 Leistungspunkte gemäß § 51 HOAI erbracht worden sein Bei den Projekten muss es sich um Erweiterungsbauten handeln, d. h. es muss mindestens in 2 Geschossen ein Übergang vom Bestandsgebäude zum Erweiterungsbau vorhanden sein oder ein vergleichbarer Anschluss an den Bestand erfolgt sein.
Die Erweiterungsfläche muss größer als 3 000 m2 BGF sein.
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
— § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt das BEwerbungsformular in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Unterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.