Errichtung von 5 Lichtsignalanlagen (U6 2.TA VE63) Referenznummer der Bekanntmachung: 090-2020-0031_TEz
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung von 5 Lichtsignalanlagen (U6 2.TA VE63)
Baustelleneinrichtung, Signalgeber, Signalmaste, Kabelarbeiten, Wartung und Instandhaltung.
— Lichtsignalanlage BÜ Schelmenwasen (Knr.: 7.887),
— Lichtsignalanlage BÜ Streitgraben,
— Lichtsignalanlage BÜ Erlenbrunnen,
— Lichtsignalanlage BÜ Bliensäckerweg (TK 1) und Überweg Haltestelle Stadionstr. (TK 2),
— Lichtsignalanlage BÜ Plieninger Weg.
Im Zuge der Stadtbahnverlängerung Linie U6 sind 5 Lichtsignalanlagen zu errichten. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten in Teilabschnitten gemäß dem Fortgang der laufenden bzw. kommenden Straßen- und Tiefbauarbeiten, auszuführen sind. Zu berücksichtigen sind die Montagezeiten gemäß Leistungsbeschreibung 1. Die zu erstellenden Anlagen sind in sich betriebsbereit anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung von 5 Lichtsignalanlagen (U6 2.TA VE63)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.