Gaskühler_K6 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003_004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gaskühler_K6
Lieferung und Montage eines Gaskühlers auf einer Erdgasverdichterstation.
Terranets bw GmbH
Vor dem Hochwang 1
89160 Dornstadt (Scharenstetten)
Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen insbesondere:
— Prozessgaskühler entsprechend Datenblatt SSTV-ILF-ME-DAT-1001 Rev02. Dieser Gaskühler wird — wie die anderen vorhandenen Kühler auch - in die Dachkonstruktion integriert. Die hierfür erforderliche Dachöffnung und Wiederherstellung des Daches erfolgt bauseits. Daher sind die Ausführung des Gaskühlers und die Einbindung in das vorhandene Stationsleitungssystem vorgegeben und sollen den bereits vorhandenen Gaskühlern entsprechen.
— Stahlbau für Plenum und zur Aufnahme der Rohrbündel bzw. Luftkammer/Lüfter (unterhalb Rohrbündel angeordnet).
— Transportverpackung und Lieferung des Gaskühlers zur Baustelle inkl. Konservierung des Gaskühlers mit N2.
— Aufsetzen/Ausrichten und Montage der Rohrbündel auf die vorhandene Stahlkonstruktion, Ausrichten inklusive Vermessung und Beistellung aller für die fachgerechte Montage erforderlichen Ausrüstungsteile, Befestigungsmaterialien, etc. (zur Info: Krangestellung bauseits).
— Durchführung aller Prüfungen im Werk und an den fertig montierten Erdgas Luftkühlern inklusive Anwesenheit bei der IBN auf der Verdichterstation Scharenstetten.
— Durchführung einer Endabnahme durch terranets bw GmbH im Werk des Bewerbers vor Auslieferung.
— Optional Helium Dichtheitstest anstelle von Dichtheitsprüfung gemäß DVGW G498, falls der Dichtheitstest nach DVGW G498 im Werk des Bewerbers nicht durchgeführt werden kann.
— Durchführung der Dichtheitsprüfung nach DVGW G498 (falls erforderlich) auf der Baustelle vor dem Einbau ins Dach.
— Personalstellung für Dichtheitsprüfung nach DVGW G498 (falls erforderlich) auf der Baustelle (durchgeführt durch terranets bw GmbH) und während der IBN.
— Ablaufplanung/Koordinierung der Montagearbeiten vor Ort mit terranets bw/Fremdfirmen.
— Baustelleneinrichtung (Platzbereitstellung, el. Anschluss, Anschluss Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen Bauseits).
— Örtliche Bauleitung und Montageüberwachung mit sehr guten Kenntnissen in deutscher Sprache.
— Ersatzteile für Inbetriebnahme.
— Erstellung und Lieferung der Dokumentation entsprechend „Datenblatt Gaskühler“, Anlage SSTV-ILF-DAT-1001 Rev 02.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Keiner der Bewerber konnte seine Eignung den Vorgaben der EU-weiten Auftragsbekanntmachung entsprechend vollständig nachweisen, da keiner der eingereichten Teilnahmeanträge den für den Teilnahmewettbewerb aufgestellten Anforderungen entsprach bzw. der Teilnahmeantrag formal nicht richtig eingereicht wurde und deshalb nicht gewertet werden konnte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCAD2Z3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.