Errichtung eines Parkhauses
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rems-murr-kliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rems-murr-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Parkhauses
Im Rahmen der Errichtung des Rems-Murr-Klinikum in Winnenden wurde ersichtlich, dass die Zahl der Parkplatze zu niedrig ist. Aus diesem Grund sollen weitere Parkplatze in der Nahe des Klinikums geschaffen werden. Ein nachhaltiges und bedarfsgerechtes Parkierungskonzept wurde erstellt. Durch die Verabschiedung eines Bebauungsplans durch die Stadt Winnenden kann nun mit dem Bau der Parkierungsanlagen begonnen werden. Es ist derzeit beabsichtigt, ein Parkhaus mit ca. 567 Stellplatzen zu errichten. Das Grundstück, welches aus planungsrechtlicher Sicht am besten geeignet für die Errichtung des Parkhauses ist, steht im Eigentum der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH. Das Grundstück soll an die Rems-Murr-Klinikum gGmbH verkauft und dort ein Parkhaus errichtet werden.
Am Jakobsweg, Winnenden
Der Landkreis Rems-Murr-Kreis ist Alleingesellschafter der Rems-Murr-Kliniken gGmbH (im Folgenden: RMK), welche im Wesentlichen die Kliniken am Standort Winnenden und Schorndorf betreibt.
Im Rahmen der Errichtung des Rems-Murr-Klinikum in Winnenden wurde relativ früh ersichtlich, dass die Zahl der Parkplatze zu niedrig ist. Aus diesem Grund sollen weitere Parkplatze in der Nahe des Klinikums geschaffen werden. Ein nachhaltiges und bedarfsgerechtes Parkierungskonzept wurde bereits erstellt. Durch die Verabschiedung eines entsprechenden Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Stadt Winnenden kann nun mit dem Bau der Parkierungsanlagen begonnen werden. Es ist derzeit beabsichtigt, ein Parkhaus mit ca. 567 Stellplatzen zu errichten. Als möglicher Standort für das Parkhaus kommen nur wenige Flachen in dem Bereich um das Klinikum in Betracht. Das Grundstück, welches aus planungsrechtlicher Sicht am besten geeignet für die Errichtung des Parkhauses ist, steht im Eigentum der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH (im Folgenden: KBG). Das Grundstück soll von KBG an die RMK veräußert werden, allerdings nur unter der Bedingung, dass die GeZe Winnenden GbR, einer von der KBG und dem Rems-Murr-Kreis mittelbar beherrschten Gesellschaft, das Parkhaus herstellen soll. Die RMK wird das Parkhaus im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben und damit Parkentgelte gegenüber den Nutzern erzielen.
Es handelt sich um die Errichtung eines oberirdischen viergeschossigen Systemparkhauses mit ca. 567 Stellplätzen davon ca. 10 mit zusätzlicher Ausstattung für Elektrofahrzeuge. Technische Voraussetzung für die Möglichkeit zur Errichtung einer dachseits angebrachten Photovoltaikanlage. Das Parkhaus soll 2 Treppenhäuser und 2 Personenaufzüge erhalten. Durch den sich entwickelnden Bedarf, soll das Parkhaus entsprechend B-Plan nach Norden erweiterbar sein bei Beibehaltung der selben verkehrstechnischen Erschließung. Baubeginn ist Q1 2021, späteste Fertigstellung Q1 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
§ 3a EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A erlaubt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb freihändige Vergabe, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Die RMK darf demnach ohne Bekanntmachung unmittelbar mit der GeZe Winnenden GbR in Verhandlungen treten. Es ist der erklärte Wille der KBG, die bisher Eigentümerin des Grundstücks ist, dass ein Unternehmen innerhalb der Kreisbaugruppe die Errichtung des Parkhauses übernimmt. Nur unter diesen Voraussetzungen wird die KBG das für den Bau des Parkhauses erforderliche Grundstück an die RMK verkaufen. Daher wird der Kaufvertrag unter der Bedingung geschlossen wird, dass die RMK im Gegenzug die GeZe Winnenden GbR mit dem Bau des Parkhauses beauftragt. Das Eigentum an dem Grundstück ist als ein ausschließIiches Recht im Sinne des§ 3a EU Abs. 3 Nr. 3 lit. c) VOB/A zu sehen. Kann die RMK das noch zu erstellende Parkhaus nur mit dem Eigentum an (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.8.2011 – 11 Verg 3/11).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erwerb eines Grundstücks mit einem zu errichtenden Parkhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.kreisbaugruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum zu V.2.1) um das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.