Abschluss eines Rahmenvertrags „Jobfahrradleasing“
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrags „Jobfahrradleasing“
Die rnv sowie die Allianzgesellschaften beabsichtigen ihren Beschäftigten zu günstigen Bedingungen Diensträder zur Verfügung stellen. Die rnv und der Auftragnehmer schließen dazu einen nicht exklusiven Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss alle für die Umsetzung das Fahrradleasings erforderlichen Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozessen zur Verfügung stellen. Er koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Die rnv sowie die Allianzgesellschaften beabsichtigen ihren Beschäftigten zu günstigen Bedingungen Diensträder zur Verfügung stellen. Die rnv und der Auftragnehmer schließen dazu einen nicht exklusiven Rahmenvertrag über zu erbringende Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss alle für die Umsetzung das Fahrradleasings erforderlichen Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozessen zur Verfügung stellen. Er koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Aus Vereinfachungsgründen ist vorgesehen, dass die rnv alleiniger Vertragspartner wird. Sie handelt im Auftrag der Allianzgesellschaften, so dass auch die Mitarbeiter der Allianzgesellschaften an dem Fahrradleasingmodell teilnehmen können. Die Allianzgesellschaften sind: MV Mannheimer Verkehr GmbH (ehemals MVV Verkehr AG und MVV OEG AG), Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Rhein-Haardtbahn GmbH, Verkehrsbetrieb Ludwigshafen GmbH und Zentralwerkstatt für Verkehrsmittel Mannheim GmbH.
Nach Ablauf von 3 Jahren verlängert der Rahmenvertrag sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Ablauf von 8 Jahren nach Zuschlagerteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) zu machen.
Schließlich muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
— für Personenschäden: 2 Mio. EUR,
— für Sachschäden: 2 Mio. EUR,
— für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
Alle 3 Referenzen müssen vom Leistungsumfang das Leasing und die Versicherung von Fahrrädern/Pedelecs, (Reparatur-)Serviceleistungen sowie Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse als Bestandteile eines (Dienst-)Rad-Leasingmodells umfassen.
Mind. 1 Unternehmensreferenz muss den Abschluss von mindestens 400 Einzelleasingverträgen belegen, die bei Angebotsabgabe entweder noch bestehen oder bereits beendet sind.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.
Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123 und 124 GWB abzugeben. Diese Eigenerklärung ist in den Angebotsvordruck integriert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese der Auftraggeberin schriftlich in einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind in einem mit dem Angebot einzureichenden gesonderten Dokument darzustellen. Die Bieter hat außerdem mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG einzureichen (Vordruck beigefügt). Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 LTMG ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen einzureichen. In den Angebotsvordruck integriert sind Eigenerklärungen des Bieters, dass keine Ausschlussgründe wegen Verstößen gegen MiLoG, AEntG und das SchwarzArbG vorliegen.
Die Bieter hat mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG einzureichen (Vordruck beigefügt). Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 LTMG ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport ELVIS“ der Firma subreport Verlag Schawe GmbH abgewickelt. Die Vergabeplattform ist zu erreichen unter der Adresse: www.subreport-elvis.de/login.html Über die Vergabeplattform erfolgen sämtliche Verfahrensschritte, insbesondere die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die weitere Kommunikation mit den Bietern, sowie Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung.
Die Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen möglichst zeitnah auszuwerten. Sollten die Vergabeunterlagen aus Sicht der Bieter unklare, widersprüchliche, unannehmbare, marktunübliche bzw. ungewöhnliche Bedingungen enthalten, sollen die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich über die Kommunikationsfunktion der Plattform subreport darauf hinweisen. Die entsprechenden Rückmeldungen und Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 24. März 2021 über subreport einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.