EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulbüchern für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulbüchern für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen über die Lieferung einer schuljährlich differierenden Zahl an Schulbüchern für neun Schulen des Schwarzwald-Baar-Kreises. Die Lieferungen erfolgen bei den Rahmenvertragspartnern nach Abruf gemäß § 21 Abs. 4 Ziffer 1 VgV ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb.
Lieferung von Schulbüchern. Zum Leistungsumfang gehören auch vorgegebene Serviceleistungen sowie ggf. weitere Serviceleistungen gemäß dem Angebot der Bieter.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um 2 Jahre (Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2022 vom Schwarzwald-Baar-Kreis gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Option kann für die Vertragspartner auch jeweils einzeln ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den mit der Lieferung/dem Verkauf von Büchern erzieltem Umsatz,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
— Eigenerklärung über den mit der Lieferung/dem Verkauf von Büchern erzieltem Umsatz in jedem der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
— Referenz (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Schulbüchern,
— Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Liefersperren bzw. über die Beschaffungsfähigkeit von Schulbüchern/Lernmitteln.
— Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Schulbüchern mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für mindestens 2 Jahre im Zeitraum 2018 bis 2020. Die Lieferung kann insbesondere an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen öffentlicher Schulträger oder staatlich anerkannten Ersatzschulen oder Fachschulen/Universitäten/Fachhochschulen in Deutschland erfolgt sein. Die Referenzen sind mit Angabe der Auftraggeber und der Lieferzeitpunkte anzugeben. (Es gilt die Summe der Referenzen),
— Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Liefersperren bzw. über die Beschaffungsfähigkeit von Schulbüchern/Lernmitteln aller deutschsprachigen Verlage.
— Verpflichtungserklärung (als Eigenerklärung) über die Einhaltung der bei der Lieferung zu beachtenden Regelungen des Gesetzes über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer l.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer l.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer l.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.