Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für die Erneuerung des Oberbaus vom Bahnübergang K4138 bis zur Haltestelle Neu-Edingen Gewerbegebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 002-21-EK7
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für die Erneuerung des Oberbaus vom Bahnübergang K4138 bis zur Haltestelle Neu-Edingen Gewerbegebiet
— Erstellung von Schienenteilungs- und Biegeplänen,
— Herstellung und Lieferung von Spannbetonschwellen, W-Befestigungen inkl. Kleineisen,
— Herstellung und Lieferung von Vignolschienen, Profil 49 E1.
Heidelberg
Herstellung und Lieferung von Gleismaterialien für die Erneuerung des Gleisoberbaus vom Bahnübergang K4138 bis zur Haltestelle Neu-Edingen Gewerbegebiet.
Zum Umfang der Ausschreibung gehören die Lieferung der Vignolschienen und der Spannbetonschwellen.
Die Ausschreibung umfasst das Herstellen und Liefern der Schienen und der Spannbetonschwellen mit W-Befestigung inkl. Kleineisen.
Zusammenfassend dargestellt gehören zum Lieferumfang:
— Erstellung von Schienenteilungs- und Biegeplänen,
— Herstellung und Lieferung von Spannbetonschwellen, W-Befestigungen inkl. Kleineisen,
— Herstellung und Lieferung von Vignolschienen, Profil 49 E1,
— Herstellung und Lieferung von el. Zwischenplatten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass der Bieter die Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB, nach §123 Abs. 4 GWB, nach § 124 Abs. 1 GWB, sowie nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt,
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie seinen Umsatz über die Lieferung und Herstellung von Gleismaterialien in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über die Mitarbeiterzahlen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, bei in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer angemessenen Deckungssumme (2 Mio. EUR), sofern Vorhanden; ansonsten Bereitschaftserklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— mind. 1 Referenz über die Herstellung und Lieferung von Vignolschienen 49E1, Spurweite 1 000 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
Mannheim
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter und/oder dessen Vertreter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 26.3.2020, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.