Herstellung und Lieferung von 4 auf das „Mobiler-System“ angepassten Zugmaschinen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73432
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.palm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von 4 auf das „Mobiler-System“ angepassten Zugmaschinen
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co. KG verlegt Transportvorgänge von den Werken Aalen nach Wörth für Reststofftransporte und Papierrollen auf die Bahn. Die Reststoffe werden in Containern mit dem System der Fa. Mobiler Systems GmbH (AT) transportiert und in den Werksstandorten umgeschlagen. Es handelt sich um ein System zur Seitenverladung von 30ft Containern von/auf Bahnwagen. Zur Bedienung der „Mobiler Auflieger“ werden 4 Zugmaschinen (je Standort 2) benötigt. Alle 4 Zugmaschinen müssen das System für die Mobiler-Container unterstützen, davon müssen 2 Zugmaschinen für den Mobiler-Betrieb mit Seitenverschub ausgelegt sein und 2 Zugmaschinen für den Mobiler-Betrieb mit Seitenverschub und Abkippfunktion.
Die Voraussetzungen für die Zugmaschinen ergeben sich aus der Vergabeunterlage C (C.1. und C.2.).
Lieferung an die Werke Aalen und Wörth
4 Zugmaschinen (davon 2 Zugmaschinen für den Mobiler-Betrieb mit Seitenverschub und 2 Zugmaschinen für den Mobiler-Betrieb mit Seitenverschub und Abkippfunktion) zur Verladung von 30ft Containern von/auf Bahnwagen. Die Zugmaschinen müssen mit dem System „Mobiler-Auflieger“ kompatibel sein und dessen Bedienung ermöglichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.),
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden Formblatt B.3.),
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen.
Dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw, die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen. Für ausländische Unternehmen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden (Formblatt B.3.).
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.6.),
F) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit hierbei vergleichbaren Lieferleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.7.).
Vergleichbare Lieferleistungen sind solche für Zugmaschinen, die auf den Schienenverkehr ausgelegt sind.
H) Fachliche Qualifikation des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren (seit 2010) vergleichbaren Lieferleistungen für Zugmaschinen, die auf den Schienenverkehr ausgelegt sind, mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.8.).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax der auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
Postleitzahl: 73432
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co.KG ist aufgrund förderrechtlicher Bestimmungen zur Ausschreibung der Leistung verpflichtet. Dies begründet jedoch keine Zuständigkeit der Vergabekammer gem. §§ 155 ff. GWB.