VgV Fachplanung TGA/HLS Umbau und Sanierung sowie Neuausrichtung des Ausstellungshauses Im Fruchtkasten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA/HLS Umbau und Sanierung sowie Neuausrichtung des Ausstellungshauses Im Fruchtkasten
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Fruchtkastens aus dem Jahr 1683/84 am Rande der Herrenberger Altstadt am ehemaligen Tübinger Tor, da es in seiner Bausubstanz und der Haustechnik veraltet ist. Darüber hinaus sollen die Präsenzausstellung und die Kulturvermittlung im Ausstellungshaus im Fruchtkasten neu aufgestellt werden. Gleichzeitig soll ein Gastroraum mit kleinem Regionalmarkt und eine Tourist-Info mit eingeplant werden.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Teilnahmefrist und die Angebotsfrist müssen wegen Dringlichkeit und einer Gemeinderatssitzung Ende April 2021 verkürzt werden.
Herrenberg
Die Stadt Herrenberg beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Fruchtkastens aus dem Jahr 1683/84 am Rande der Herrenberger Altstadt am ehemaligen Tübinger Tor, da es in seiner Bausubstanz und der Haustechnik veraltet ist. Darüber hinaus sollen die Präsenzausstellung und die Kulturvermittlung im Ausstellungshaus im Fruchtkasten neu aufgestellt werden. Gleichzeitig soll ein Gastroraum mit kleinem Regionalmarkt und eine Tourist-Info mit eingeplant werden.
Neben der Neustrukturierung und Sanierung des denkmalgeschützten Fruchtkastens soll auch eine Konzeption für die Ausstellungsarchitektur und -Gestaltung der neuen Präsenzausstellung zur Stadtgeschichte und eine Konzeption zur Aufwertung des angrenzenden Außenraums vorgeschlagen werden.
Die Ausloberin sieht für die Realisierung dieses Projektes derzeit ein Budget von 11 Mio. EUR brutto vor.
Am Fruchtkasten wurde 1973 eine erste Sanierungsmaßnahme durchgeführt und das Dach neu eingedeckt. 1977 folgte der Einbau einer Heizung. Eine Sanierung der Fassade fand 2017 (Nordfassade) sowie 2019 (Südfassade) statt.
Für die Planung des Umbaus und der Sanierung sowie Neuausrichtung des Ausstellungshauses wurde im Jahr 2020 ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Der Entwurf des 1.Preisträgers, Atelier Brückner GmbH, Stuttgart, soll realisiert werden.
Das Wettbewerbsergebnis sieht vor, dass eine offene Erdgeschosshalle den Besucher empfängt. Hier ist auch das Café, die Tourismusinformation und der Regionalmarkt untergebracht. Im 1. Obergeschoss befinden sich die Café-Galerie und der Veranstaltungssaal. Im 2. Obergeschoss sind Multifunktionsraum, der Raum für Kulturvermittlung und die Sonderausstellung verortet.
Eine einläufige Treppe führt den Besucher weiter in die Dauerausstellung, die sich im 1. Dachgeschoss befindet. Das 2. Dachgeschoss bietet den Kulturschaffenden Räume für Verwaltung, Werkstatt und Lagerung, sowie für Rückzug.
Auf der obersten Ebene des Dachgeschosses unter dem Dachspitz befindet sich die Haustechnik. Über Abstände zu den Dachflächen und mit Einhausungen technischer Geräte zur Vermeidung von Lärmemission wird auch dem Vogelschutz Rechnung getragen.
In sämtlichen Geschossen des Fruchtkastens wird ein Kubus in die Mitte des vorhandenen Gebäudes eingestellt, der die dienenden Funktionen des neuen Ausstellungshauses beinhaltet, wie z. B. Treppe, Aufzug, Lagerräume und WCs enthält.
Der Entwurf des 1.Preisträgers empfiehlt zur Deckung des Kältebedarfs ein Luft-Wasser-Basiertes Wärmepumpensystem aufgrund der eingeschränkten baulichen Situation.
Der restliche Wärmebedarf wird mittels eines Blockheizkraftwerk abgedeckt.
Es kann von einer Nettogrundfläche von ca. 2 000 m2 ausgegangen werden. Mit der Planung soll unmittelbar nach der Vergabe begonnen werden.
Voraussichtliche weitere Termine: Die Verhandlungsgespräche finden am 29.4.2021 statt.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen. Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei folgenden Kriterien die höchsten Punktzahl erzielen:
a) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 20 %) (Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur) =100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
b) technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 70 %, d. h. max. jeweils 175 Punkte je Referenz (35 %) Die Qualitätssicherung durch Referenzschreiben von Bauherren bzw. Zertifizierungen durch Bauherren wird insgesamt mit 10 % gewertet, d. h. 50 Punkte.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Referenz A.
Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema Umbau oder Sanierung eines historischen Gebäudes.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Fachwerkgebäudes aus dem 17.Jhd, ca. 2 000 m2 NGF.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B.
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts zum Thema Ausstellungsgebäude, Museum oder vergleichbar.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau oder Umbau eines Ausstellungsgebäudes, Museums NGF ca. 2 000 m2, mehrgeschossig.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderung an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche: 29.4.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts, Umbau oder Sanierung eines historischen Gebäudes,
— Kosten (KG 300-700) mind. 1,5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts, Thema Ausstellungsgebäude, Museum oder vergleichbar,
— Kosten (KG 300-700) mind. 1,5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9) aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom,Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaftteilnahme berechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Die Teilnahmefrist und die Angebotsfrist müssen wegen Dringlichkeit und einer Gemeinderatssitzung Ende April 2021 verkürzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).