Rahmenvertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.civillent.de/start
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.komm.one/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte
Rahmenvertrag über Drucker und Multifunktionsgeräte als Mietmodell mit Vollservice über eine Laufzeit von 48 Monaten.
Bei den genannten NUTS-Codes handelt es sich um unsere Standorte, welche beliefert werden müssen.
Bereitstellung, Konfiguration und Inbetriebnahme von Druckern und Multifunktionsgeräten als Mietmodell mit Vollservice über einen Zeitraum von 4 Jahren, die Bereitstellung, Installation, Konfiguration,
Inbetriebnahme und Dokumentation der benötigten Softwarekomponenten, deren- Lizenzierung und Beistellung der für den Betrieb benötigen Lizenzen, ferner die Lieferung von Verbrauchsmaterialien,
Softwareupdates und die Entsorgung von verbrauchten Tonerkartuschen und Resttonerbehältern und der Abbau von Altgeräten am Ende der Vertragslaufzeit inklusive BSI konformer Datenlöschung, die Reparatur-, Wartungs- und Supportservices und eine transparente Abrechnung.
Der Auftraggeber schreibt rechtzeitig vor Vertragsablauf die Leistung im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu aus. Sollte es hierbei aufgrund des neuen Verfahrens zu einem Nachprüfungsverfahren kommen und einer daraus resultierenden Verzögerung, ist der Auftraggeber darüber hinaus berechtigt, diesen Vertrag um den Zeitraum dieser Verzögerung bis zur Neuvergabe mit dem Auftragnehmer um maximal 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert sind folgende Eigenerklärungen:
— Eintragung in das Handelsregister,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung über die illegale Beschäftigung von Arbeitskräften,
— Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Eigenerklärung zur Tariftreue.
Ferner wird ein aktueller Auszug der Eintragung des Bieters in das Handelsregister gefordert.
— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Haftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung zum Umsatz (in Euro) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Ferner wird der Nachweis des Vorliegens der geforderten Haftpflichtversicherung gefordert.
— Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018),
— Unternehmensdarstellung,
— 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Lieferungen und Leistungen die dem Umfang der ausgeschriebenen Lieferung und Leistung (Anzahl der Geräte aller Leistungsklassen) entsprechen und innerhalb der letzten 5 Jahre (2016 bis 2020) abgeschlossen wurden,
— Eigenerklärung zum Partnerstatus: Der Auftraggeber legt größten Wert auf einen störungsfreien Betrieb der Geräte als Vollservice. Um einen zuverlässigen und kompetenten Rahmenvertragspartner zu finden, muss der Bieter entweder selbst Hersteller oder von dem jeweiligen Hersteller autorisierter Partner/Händler sein und vom Hersteller für die Wartung der angebotenen Systeme zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis muss der Eigenerklärung zum Partnerstatus als Anlage beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen werden auf subreport ELVIS frei zugänglich und kostenlos bereitgestellt. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter und alle sonstigen Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens läuft ausschließlich über diese Plattform. Auf dieser Plattform werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen.