Einstufiger nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Vgv.
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mannheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://arc-gruen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einstufiger nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Vgv.
Der Swanseaplatz ist einer der wenigen und zugleich der zentrale Frei-, Spiel- und Bewegungsraum in dem dichtbebauten Innenstadtquartier Westliche Unterstadt, auch Filsbach genannt. Hier leben viele Menschen in beengten Wohnverhältnissen, die darauf angewiesen sind sich im öffentlichen Raum aufhalten zu können. Der Swanseaplatz ist daher ein wichtiger Treffpunkt für alle Generationen und für sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist er der zentrale Spiel-, Treff- und Bewegungsraum, für den es in der Nachbarschaft keine Alternativen gibt.Der Platz mit einer Gesamtfläche von ca. 5 600 m2 befindet sich an der verlängerten Jungbuschstraße, die zwischen den Quadraten G und H verläuft und eine Art verlängerte Feiermeile zum Stadtteil Jungbusch darstellt. Viele Menschen kommen hier auf dem Weg zu Kultur- und Ausgehangeboten vorbei. Aufgrund der hohen Wichtigkeit des Platzes im Stadtteil, soll der Swanseaplatz als moderne, urbane und multifunktionale Freifläche aufgewertet werden, die dem hohen Nutzungsdruck standhält und soziales Miteinander fördert.
Der Platz ist teilweise mit einer Tiefgarage der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH unterbaut, die bei der Neugestaltung in ihrer Funktion berücksichtigt werden muss.
Die Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 HOAI 2021 sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Mannheim mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Der Baubeginn ist voraussichtlich für 2024 geplant. Die Fertigstellung soll voraussichtlich bis 2025 erfolgen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon 5 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen. Stadtplaner*innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 10 Teilnehmer (zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 25.3.2021, 16 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.aumass.de. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname) oder der Bewerbergemeinschaft mit Rechtsform und Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Angabe zum Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ bzw. „Stadtplaner“ (Kammernummer, Kammerurkunde etc.)
— Eigenerklärung mit der Versicherung, dass:
Alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, dass die genannten Wettbewerbsbedingungen anerkannt werden, dass eine Teilnahmeberechtigung im Sinne der oben genannten Kriterien besteht, dass keine Teilnahmehindernisse nach § 4 (2) RPW, nach §§ 6 und 73 Abs.3 VgV sowie nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen,
— sich kein weiteres Mitglied einer bestehenden Arbeits- oder Bürogemeinschaft bzw. sich kein mit mir / uns wirtschaftlich verknüpftes Unternehmen bewirbt,
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat mit deren Unterschrift auf dem Bewerbungsformular,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen 2 mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung des Swanseaplatzes“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden, davon mindestens ein Projekt mit einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.
Je ein realisiertes Projekt vergleichbarer Komplexität:
Davon mindestens ein Projekt mit der Umgestaltung einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen (Spielplatz, Baumbestand,...)
Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020
Min. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013
Min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
Darstellung mit min. einem Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung. Das Foto sollte den städtebaulichen Kontext verdeutlichen.
Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
— termingemäß eingegangen sind,
— den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
— Nutzungsqualität und Atmosphäre,
— Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen,
— Gestalterische Qualität,
— Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zonierungen und Nutzungsüberschneidungen,
— Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes,
— Wirtschaftlichkeit,
— Maßnahmen zur Klimaanpassung,
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.
Es wird eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
Anerkennungen: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, stufenweise wie folgt beauftragen:
Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9).
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§ 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
— Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bieters /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2020 ersichtlich ist.
Ziel ist es, denjenigen Bieter zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
Platzierung im Planungswettbewerb 50 %
(davon 1. Preis 100 % / 2. Preis 60%/ 3. Preis 40 %)
Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichts protokolls und Umgang mit den Ergebnissen der
— Bürgerbeteiligung 15 %,
— Herangehensweise an das Projekt 10 %,
— Qualitätsmanagement des Unternehmens 10 %,
— Zeit- und Kostenmanagement 10 %,
— Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.