Beschaffung Schlepper mit Schnellwechselrahmen und Heckauslegemähgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 116
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-waldkirch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Schlepper mit Schnellwechselrahmen und Heckauslegemähgerät
Beschaffung Schlepper mit Schnellwechselrahmen und Heckauslegemähgerät.
Waldkirch
Beschaffung Schlepper mit Schnellwechselrahmen und Heckauslegemähgerät.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzbeschaffung Schlepper mit Schnellwechselrahmen und Heckauslegemähgerät
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißenheim-Kürzell
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mitzugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaussind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3)). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, überwelche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweiseenthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Rückfragen (ausschließlich über die Vergabeplattform) zu den Angebotsunterlagen ist der 30.11.2020. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 7.12.2019.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Waldkirch ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de