02750606 – GAZI Stadion – Neubau Gegentribüne (Nord), Architekten- und Tragwerksplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_GAZI_001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
02750606 – GAZI Stadion – Neubau Gegentribüne (Nord), Architekten- und Tragwerksplanerleistungen
Die Landeshauptstadt Stuttgart beabsichtigt die Vergabe von Generalplanungsleistung für die Vergabe von Leistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1,
Leistungsphasen 1-9 und Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 der Gegentribüne (Nord) des GAZI-Stadions in Stuttgart-Degerloch. Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll nun ein Generalplaner für den Neubau der Gegentribüne (Nord) ermittelt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de -Anmeldung) kostenfrei an und „Verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen/Firma – Vergabeplattformen/Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Guts-Muths-Weg 4
70597 Stuttgart
Planungs- und Bauüberwachungsziel ist der Neubau der Gegentribüne des GAZI Stadions der Stuttgarter Kickers (Guts-Muths-Weg 4, 70597 Stuttgart). Die bestehende Gegentribüne genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen und soll durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Insbesondere die Vorgaben des Fußballverbandes (DFB-Stadionhandbuch und Ligastatut DFL etc.) sind bei der Planung und der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Ziel der Beauftragung ist zudem mit dem Bau der Gegentribüne die Grundlagen für die Tauglichkeit der zweiten Bundesliga zu schaffen. Aus diesem Grund ist ein weiteres Planungsziel die konzeptionelle Betrachtung des gesamten Stadions wie die Anforderungen an die Zweitligatauglichkeit hergestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass die Gegentribüne ca. 5 000 Zuschauerplätze fasst. Insbesondere sind folgende weitere Funktionsbereiche im Bauwerk unterzubringen:
— Umkleidebereiche,
— Kiosks,
— Sozialräume,
— Sanitäranlagen Zuschauer + Personal,
— Büro- und Besprechungsräume,
— Lagerräume,
— Technikräume,
— Verkauf (Fanshop Verein SV Stuttgarter Kickers e. V.).
Der Abbruch ist nicht Leistungsbestandteil des Vertrages und wird separat durch den AG beauftragt. Die terminliche Koordination des Abbruchs obliegt dem Auftragnehmer.
Hinweis zum genannten Endtermin: Gemäß Vertrag werden keine Vertragstermine vereinbart, Laufzeit des Vertrags endet mit Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistung (Ende LPH 9).
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
— bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
— mehr als 3 und bis zu 5 Vollzeitbeschäftige: 20 Punkte,
— mehr als 5 Vollzeitbeschäftige: 40 Punkte.
2. Anteil der Architekten und Ingenieure an der Anzahl der Gesamtbeschäftigten:
— Anteil <70 %: 10 Punkte,
— Anteil ≥70%: 40 Punkte.
Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau Gebäudeplanung, mindestens Honorarzone III
1) Gebäudetyp:
— Sonstiges: 0 Punkte,
— Turn- oder Sportgebäude: 30 Punkte,
— Großsportstätten/Stadion: 60 Punkte.
2) Anzahl Sitzplätze
— Weniger als 1 000 Sitzplätze: 10 Punkte,
— mehr als 1 000 und weniger als 4 000 Sitzplätze: 20 Punkte,
— mehr als 4 000 Sitzplätze: 40 Punkte.
3) Auftraggeber:
— privater Auftraggeber: 0 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB oder kirchliche Einrichtung: 40 Punkte.
4) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 3,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR und kleiner bis 5,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 5,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
5) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 4 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 2 Punkte,
— Leistungsphase 5: 13 Punkte,
— Leistungsphase 6: 5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 2 Punkte,
— Leistungsphase 8: 16 Punkte. (max. 50 Pkt.)
6) Jahr der Inbetriebnahme
— bis 31.12.2015 bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte,
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
7) Referenzschreiben des Auftraggebers nach Inbetriebnahme des Referenzobjekts 1:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor: 5 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau Tragwerksplanung, mindestens Honorarzone III
1) Freitragende Dachkonstruktion
— bis 20 Meter: 0 Punkte,
— ab 20 Meter bis 40 Meter: 30 Punkte,
— ab 40 Meter: 60 Punkte.
2) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 3,0 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR und kleiner bis 5,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 5,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
3) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Tragwerksplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2: 5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 8 Punkte,
— Leistungsphase 4: 15 Punkte,
— Leistungsphase 5: 20 Punkte,
— Leistungsphase 6: 2 Punkte. (max. 50 Punkte)
4) Abschluss der Leistungsphase 6
— bis 31.12.2015: 10 Punkte,
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
5) Referenzschreiben des Auftraggebers nach Abschluss LPH 6 des Referenzobjekts 2:
— liegt nicht vor: 0 Punkte,
— liegt vor: 5 Punkte.
Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg/Auszeichnung
1) Angabe Wettbewerbserfolg/Auszeichnung
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren ohne Gestaltungsteil: 15 Punkte,
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren mit Gestaltungsteil (z. B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 45 Punkte,
— Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis/Anerkennung): 60 Punkte,
— Auszeichnung eines realisierten Projektes (Auszeichnung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund Deutscher Architekten oder vergleichbares wie z. B.: Hugo-Häring-Preis): 60 Punkte.
2) Jahr des Erfolgs/Auszeichnung:
— vor 31.12.2015: 20 Punkte,
— ab 1.1.2016: 40 Punkte.
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufen- und ggf. abschnittsweise.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 und 2 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO)
— Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz, nach § 44 VgV.
— Berufshaftpflicht § 45 Abs 4 Nr. 2 VgV (Eigenerklärung, Nachweis ist spätestens bei Beauftragung vorzulegen),
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
— Referenz 1 Neubau Gebäudeplanung – Gewichtung 42 %,
— Referenz 2 Neubau Tragwerksplanung – Gewichtung 29 %,
— Referenz 3 Wettbewerbserfolg/Auszeichnung – Gewichtung 16 %.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere Angaben zu Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in die Architektenkammer oder über die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO). Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben. Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden. Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklären die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen nach § 123 GWB und § 124 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).