Umgestaltung des Postplatzes in Rastatt, Planungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rastatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung des Postplatzes in Rastatt, Planungsleistungen Freianlagen und Verkehrsanlagen
Die Stadt Rastatt plant die Neugestaltung des Postplatzes mit dem Ziel einen ansprechenden und wirkungsvollen Auftakt zur historischen, barocken Kernstadt und in den Schlosspark zu schaffen. Dazu soll das Parkplatzangebot reduziert und so umgestaltet werden, dass einheitliche, hochwertige und barrierefreie Parkflächen entstehen. Des Weiteren sind das Freistellen des Museumstors, die Verlegung des Gefallenendenkmals und die Anlage von Aufenthaltsmöglichkeiten geplant. Die Maßnahmen müssen vor dem Hintergrund der Zugänglichkeit der Poststraße für den Straßenverkehr und unter Berücksichtigung der ausgewählten Beleuchtung entsprechend dem Lichtmasterplan der Stadt erfolgen. Derzeit erfolgt die Fertigstellung der Genehmigungsplanung, mit dem Erhalt der Genehmigung wird im Sommer gerechnet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Bauausführung notwendigen Planungsleistungen im Bereich Freianlagen und Verkehrsanlagen.
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:
Pos. 1) Objektplanung Freianlagen Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 2,9 Mio. EUR
Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 39 HOAI
Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 5 bis 6
Pos. 1.1.2) Optional Leistungsphasen 7 bis 8
Pos. 1.1.3) Optional Leistungsphase 9
Pos. 2) Objektplanung Verkehrsanlagen Kostenannahme: anrechenbare Kosten ca. 0,37 Mio. EUR
Pos. 2.1) Grundleistungen nach § 47 HOAI
Pos. 2.1.1) Leistungsphasen 5 bis 6
Pos. 2.1.2) Optional Leistungsphasen 7 bis 8
Pos. 2.1.3) Optional Leistungsphase 9
Pos. 2.2) Optional Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen für die Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13.1, HOAI
Pos. 3) Mitwirkung Öffentlichkeitsarbeit
Pos. 3.1) Optional Besondere Leistungen im Rahmen der baubegleitenden Öffentlichkeitsarbeit Die Leistungen sollen in folgenden Stufen beauftragt werden (stufenweise Beauftragung):
Stufe I: Leistungsphasen 5-6 (Pos. 1.1.1 und 2.1.1)
Stufe II: Optionale weitere Leistungen gemäß Auflistung oben.
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4):
— Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 7 bis 9,
— Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 7 bis 9,
— Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Verkehrsanlagen für die Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13.1, HOAI,
— Besondere Leistungen im Rahmen der baubegleitenden Öffentlichkeitsarbeit.
Die optionalen Leistungen der Stufe II werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Erbringung der Leistungsphasen 5 und 6 (Vorlage bepreistes LV) und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3) genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständisch über evtl. Änderungen informieren.
Zu den auf der Vergabeplattform bereitgestellten Unterlagen gehören zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung:
I.) Informationsunterlagen zum Vergabeverfahren:
01 Projektinformationen mit:
01-1 Übersichtslageplan Gesamtmaßnahme,
02 Ergänzungen zur Bekanntmachung II.) Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren:
01 Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Dateivorlage im pdf-Format 02 Bewerbungsformular Eignungskriterien (xlsx-Datei),
03 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen (pdf-Datei),
04 Bewertungsbogen Auswahlkriterien (pdf-Datei).
Die Formulare der Auflistung Nr. 01 (EEE) und 03 (Bewerbungsformular Eignungskriterien) sind vom Bewerber auszufüllen und über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen.
Weitere Vergabeunterlagen werden später mit der Angebotsaufforderung im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören insbesondere:
01 Genehmigungsplanung des Büro Stadt Landschaft, Stand Juli 2019 02 Leistungsbeschreibung mit Kalkulationsangaben,
03 Zuschlagskriterien,
04 Vertragsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.