Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Gemeinde Gailingen am Hochrhein zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gailingen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78262
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7734 / 9303-13
Fax: +49 7734 / 9303-50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gailingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Gemeinde Gailingen am Hochrhein zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt er zur Verbesserung der Breitbandversorgung durch den Aufbau und Betrieb von NGA-Breibandinfrastrukturen (nachfolgend auch „NGA – Infrastruktur“ genannt) eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden (Richtlinie des Bundes zur Breitbandförderung und VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes BW). Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Autragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur zustande.
Gemeindegebiet der Gemeinde Gailingen am Hochrhein
Der Auftragnehmer ist zum Betrieb der gesamten von ihm zu errichtenden NGA – Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vertrages über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitband-infrastruktur verpflichtet. Die Erstlaufzeit beträgt 15 Jahre. Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung zur Planung, Errichtung und zum Betrieb der flächendeckenden NGA – Breitbandinfrastruktur im Versorgungsgebiet. Dabei sind bereits vorhandene, für die Umsetzung des Projektes geeignete (Breitband-)Infrastrukturen einzuplanen und zu berücksichtigen. Zum Betrieb gehört unter anderem die Installation aktiver Komponenten sowie die Erbringung entsprechender Dienstleistungen und Angebote gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern wie insbesondere Telefo-nie, Internet, IP-TV und Kombiverträge zu den vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe angebotenen – und auch dauerhaft zu marktüblichen – Konditionen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung, Unterhaltung, Instandhaltung und Dokumentation. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der Endkunden im Versorgungsgebiet gemäß Beschreibung unter Ziffer 1.1.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 100 Punkte
- Kriterium: Versorgungskonzept 80 Punkte
- Kriterium: Weitere Kriterien (alternative Verlegemethoden) 10 Punkte
- Kriterium: Weitere Kritierien (Realisierungszeitraum) 10 Punkte
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide (nach RiLi Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus BRD) mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Die aufschiebende Bedingung gem. Ausschreibungsunterlagen ist zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Gemeinde Gailingen am Hochrhein zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131641
Fax: [removed]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.8.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
Die Zuwendung zum Aufbau und Betrieb von NGA – Breitbandinfrastrukturen werden/sollen aber nach den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen gefördert/werden. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der/des Zuwendungsbescheide/s sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht dabei allerdings nicht.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131641
Fax: [removed]