Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Tettnang zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / [removed]
Fax: +49 711 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tettnang.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Stadt Tettnang zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt er zur Verbesserung der Breitbandversorgung durch den Aufbau und Betrieb von NGA-Breibandinfrastrukturen eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden (Richtlinie des Bundes zur Breitbandförderung und VwV Breitbandmitfinanzierung des Landes BW). Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Autragnehmer ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur zustande.
Los 1 — Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken
Gemarkung Stadt Tettnang
Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken gem. Anlage vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 4.2.2020, Az.: 832.5/3-19 09BW300217. Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hausanschlusspunkte können den Plänen und Listen im Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Neben dem Aufbau der NGA – Breitbandinfrastruktur (passiv und aktiv) ist es Aufgabe des Auftragnehmers, Mehrfachdienste im Versorgungsgebiet anzubieten. Alles Weitere regelt der Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur, der im weiteren Verfahren mitgeteilt bzw. vorgegeben wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitlsücke 100 Punkte
- Kriterium: Versorgungskonzept 80 Punkte
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden 10 Punkte
- Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten 10 Punkte
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung gefördert werden. Sämtliche in den Zuwendungbescheiden genannten Voraussetzungen, Auflagen, Hinweise und Nebenbestimmungen sind von den Bewerbern einzuhalten.
Los 2 — Zuwendung für den Ausbau der Gewerbegebiete
Gemarkung Stadt Tettnang
Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken gem. Anlage vorläufiger Zuwendungsbescheid 9.12.2019, Az.: 832.5/3-19 11BW300205. Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hausanschlusspunkte können den Plänen und Listen im Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Neben dem Aufbau der NGA – Breitbandinfrastruktur (passiv und aktiv) ist es Aufgabe des Auftragnehmers, Mehrfachdienste im Versorgungsgebiet anzubieten. Alles Weitere regelt der Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur, der im weiteren Verfahren mitgeteilt bzw. vorgegeben wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitlsücke 100 Punkte
- Kriterium: Versorgungskonzept 80 Punkte
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden 10 Punkte
- Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten 10 Punkte
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung gefördert werden. Sämtliche in den Zuwendungbescheiden genannten Voraussetzungen, Auflagen, Hinweise und Nebenbestimmungen sind von den Bewerbern einzuhalten.
Los 3 — Zuwendung für den Ausbau zur Versorgung von Schulen und Krankenhäusern
Gemarkung Stadt Tettnang
Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken gem. Anlage vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 11.2.2020, Az.: 832.5/3-19 12BW300080. Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hausanschlusspunkte können den Plänen und Listen im Anhang zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Neben dem Aufbau der NGA – Breitbandinfrastruktur (passiv und aktiv) ist es Aufgabe des Auftragnehmers, Mehrfachdienste im Versorgungsgebiet anzubieten. Alles Weitere regelt der Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA — Breitbandinfrastruktur, der im weiteren Verfahren mitgeteilt bzw. vorgegeben wird.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitlsücke 100 Punkte
- Kriterium: Versorgungskonzept 80 Punkte
- Kriterium: Alternative Verlegemethoden 10 Punkte
- Kriterium: Realisierungszeitraum in Monaten 10 Punkte
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung gefördert werden. Sämtliche in den Zuwendungsbescheiden genannten Voraussetzungen, Auflagen, Hinweise und Nebenbestimmungen sind von den Bewerbern einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1 — Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2 — Zuwendung für den Ausbau der Gewerbegebiete
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 3 — Zuwendung für den Ausbau von Schulen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Telefon: +49 751 / 806-0
Fax: +49 751 / 806-1695
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB können Bieter die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags bis 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union geltend machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Telefon: +49 751 / 806-0
Fax: +49 751 / 806-1695