Bauvorhaben B6, Mannheim, Bauabschnitt 1 – Herrichten des Grundstücks Referenznummer der Bekanntmachung: B6, Herrichten des Grundstücks
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauvorhaben B6, Mannheim, Bauabschnitt 1 – Herrichten des Grundstücks
Erdarbeiten mit Kampfmittelüberwachung und Herstellung von Bohrpfählen und Trägerbohlwänden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Bauherr beabsichtigt ein mehrgeschossiges Studierendenwohnheim mit Tiefgarage durch einen Generalunternehmer zu errichten.
Zur Beschleunigung des Bauablaufes und zur vorzeitigen Beseitigung von eventuellen Unwegbarkeiten im Untergrund (Kampfmittel/Archäologie) ist die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Bodenverbesserung mit Kampfmitteluntersuchung, Verbauarbeiten und Bohrpfähle) in einem ersten Bauabschnitt vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (Tiefbauarbeiten) wird durch dieses Leistungsverzeichnis erfasst da Reste von Kampfmittel zu erwarten sind und der Baugrund im Gründungsbereich locker gelagert und wenig tragfähig ist, muss eine Bodenverbesserung mit Kampfmitteluntersuchung durchgeführt werden. Außerdem wird im Zuge des ersten Bauabschnitts ein Verbau zur Nachbarzufahrt und Bohrpfähle für die spätere Gründung hergestellt.
Bei ausführungsbedingten Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.