Vergabe von Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LRA_BC_HP-2021-0001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach an der Riss
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biberach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Postdienstleistungen
Los 1
Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den Auftragnehmer (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2 000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international)
Los 2
Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2 000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Infopost/Infobriefe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via URL: www.vergabe24.de
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Angebote sind möglich für alle Lose
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von unter 1 000 g gem. § 5 Postgesetz. Bei Auftragsvergabe ist auf Verlangen das Original vorzulegen.
— Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
— Eigenerklärung, dass die Bestimmungen zum Postgeheimnis und Datenschutz vom Unternehmen und den Mitarbeitern/innen gewahrt werden und die Beschäftigten schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlich gebotenen Vertraulichkeit verpflichtet werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Wir erklären, dass für unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2 Mio. EUR, für Sachschäden von mindestens 1 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR oder im Auftragsfall in der geforderten Höhe gestellt wird.)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für Los 1: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren. Die Referenzleistung muss digitale Abholung (digitaler Postausgang), Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegt.
Für Los 2: Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leitungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2017 liegt.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags;
— kurze Beschreibung des Leistungsumfangs;
— Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Sendungsvolumen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.