Beschaffung eines Rüstwagen für die Feuerwehr der Stadt Ravensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 20005oVFFW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ravensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Rüstwagen für die Feuerwehr der Stadt Ravensburg
Lieferung eines Rüstwagen (nach DIN 14555 Teil 1 und 3).
Fahrgestell und Aufbau
Charlottenstraße 40
88212 Ravensburg
Beschafft wurde in diesem Los das Fahrgestell sowie der Fahrzeugaufbau für den Rüstwagen nach Norm DIN 14555, Teil 1 und 3 für die städtische Freiwillige Feuerwehr als Ersatz für den vorhandenen Rüstwagen 2-Öl (RW 2-Öl). Der Gerätesatz Öl (Basis) soll nur noch in Teilen auf dem neuen Fahrzeug verlastet werden, übrige Komponenten werden auf dem Abrollbehälter AB-Gefahrgut der Feuerwehr Ravensburg mitgeführt. Abweichend von den Festlegungen nach DIN 14555-3 wird das Fahrzeug für eine größere zulässige Gesamtmasse (zGM) und eine erweiterte feuerwehrtechnische Beladung ausgelegt.
Feuerwehrtechnische Beladung
Charlottenstraße 40
88212 Ravensburg
Beschafft werden sollte mit diesem Los die feuerwehrtechnische Beladung für den Rüstwagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88212
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ravensburg.de