Ausschr. Neue Mobilität Mitmachaktion ab 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/0292
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschr. Neue Mobilität Mitmachaktion ab 2020
Ziel ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2021-2024 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der neuen nachhaltigen Mobilität im Land Baden-Württemberg „Neue Mobilität“ durchführt. Diese soll an die 2015 gestartete Kampagne „Neue Mobilität: bewegt nachhaltig“ anschließen. Dabei geht es nicht um eine einfache Fortführung. Mit der Neuausschreibung sollen neue Impulse gesetzt werden. Gegenstand ist es für die Jahre 2021-2024 eine Mitmachaktion zur Förderung der neuen nachhaltigen Mobilität im Land im Rahmen der Kommunikationskampagne „Neue Mobilität“ durchführt. Der AN nimmt die Rolle eines Full-Service-Dienstleisters ein, die alle Leistungen gesamthaft konzipiert, plant und umsetzt. Der AG selbst setzt die Kampagne nicht um. Alle Leistungen, die Teil einer erfolgreichen Umsetzung der Arbeitspakete sind, werden vom AN als Werkleistungen erbracht.
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Siehe oben.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33311
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.territory.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3.1 Grundlagen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 106 GWB überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungsverfahren gemäß § 119 GWB durchgeführt, da die Vertragsgestaltung und die Leistung nicht hinreichend eindeutig genug bestimmt werden können. Das Verhandlungsverfahren ist notwendig, weil es sich im Wesentlichen um Leistungen handelt, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden (Werbekampagne im Sinne der Kategorie 13 des Anhangs I Teil A der ehemaligen VOF). Der Auftraggeber muss die gestalterische Intonation und die werblichen Inhalte mit dem Auftragnehmer erörtern.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 119 GWB durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter bereits im Teilnahmewettbewerb dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens 3 und maximal 5 geeignete Bieter für Schritt 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 48/49 des Jahres 2020 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation und zu Verhandlungen in der KW 51 eingeladen. Daraufhin wird ggfls. die Leistungsbeschreibung angepasst. Der Auftraggeber kann jedoch den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Schritt 3: Abgabe eines endgültigen Angebots und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zu weiteren Verhandlungsgesprächen eingeladen werden, weiter zu reduzieren und diese Bieter — ggf. nach Durchführung der Verhandlungsgespräche — zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Angebotes aufzufordern.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW, des VM sowie der weiteren Ressorts der Landesregierung, der Kommunen und weiterer Partner Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichten sich die NVBW und das VM alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNBD2LZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]