Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb Ortenau Klinikum Achern Referenznummer der Bekanntmachung: 60020-20
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ortenau-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb Ortenau Klinikum Achern
Die bundes- und landespolitischen Rahmenbedingungen, sowie der rasante medizinische Fortschritt und der wachsende Fachkräftemangel erfordern eine Neuordnung der Ortenauer Klinikstruktur ab dem Jahr 2030. Dazu sollen an den Standorte Offenburg und Achern jeweils Klinikneubauten entstehen.
Für den Neubau des Standorts Achern wird ein Bettenbedarf von 240-250 Betten zugrunde gelegt. Die Gesamtinvestitionskosten liegen bei, unter Berücksichtigung der Baukostensteigerung voraussichtlich bei bis zu 115 Millionen EUR.
Das Wettbewerbsareal hat eine Größe von ca. 7,5 ha und liegt im Norden des Stadtgebiets an der Grenze zum Nachbarort Sasbach. Das Klinikum soll an die geplante „Nord-Ost-Tangente“ angebunden werden. Eine funktionale und wirtschaftliche Konzeption ist Grundlage für die Realisierbarkeit. Um für die Lösung dieser komplexen Planungsaufgabe die beste Lösung zu finden, wurde im Vorfeld eines Verhandlungsverfahrens gemäß der VgV ein Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß den RPW 2013 durchgeführt.
Bei der Umsetzung des Realisierungsteils wird einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, ggf. Weitere. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Folgende Leistungen werden auf Grundlage der HOAI 2013 Bestandteil der Generalplanervergabe im nachgeschalteten VgV-Verfahren sein:
1. Objektplanung, § 34 HOAI;
2. Freianlagenplanung, § 39 HOAI;
3. Tragwerksplanung, § 51 HOAI;
4. TGA, §55 HOAI, Alg 1-8;
5. Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI;
6. Verkehrsanlage, § 47 HOAI;
7. Bauphysik, Anlage 1, 1.2 HOAI;
8. Brandschutz;
9. BIM Koordination, Pflege & Unterstützung;
10. ggf. Medizintechnik+IT Infrastruktur.
Bewerben konnten sich potentielle Generalplaner unter Federführung des Architekten. Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wurden nur die Nachweise bzgl. des Architekten und des Landschaftsarchitekten abgefragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die im Folgenden aufgeführten Kriterien für die Preisrichterbeurteilung waren (Aufzählung ohne Rangfolge):
— Funktionalität / Modularität,
— Krankenhausspezifische Aspekte / Betriebsorganisation,
— Städtebauliches Konzept,
— Freianlagenkonzept,
— Architekturkonzept,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SD2E6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland