EU-weite Ausschreibung der Altholzverwertung und Bauschuttentsorgung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-gp.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Altholzverwertung und Bauschuttentsorgung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A III),
— Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Bauschutt.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz (A I – A III)
Landkreis Göppingen
— Bereitstellung von Containern an Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren (ca. 34 offene Absetzcontainer mit 10 m3 an den Wertstoffhöfen und ca. 6 Abrollcontainer mit 40 m3 an den Wertstoffzentren),
— Erwartete Menge: ca. 4 000 Mg/a – 5 000 Mg/a,
— Abholung der Container auf Abruf,
— Transport des Altholzes zur Verwertungsanlage, inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen (u. a. Aufbereitung, Sortierung, Zerkleinerung etc.),
— Stoffliche bzw. thermische Verwertung des Altholzes.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.6.2025), sofern dieser nicht bis zum 30.6.2023 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme, Transport und Entsorgung von Bauschutt
Landkreis Göppingen
— Bereitstellung von Bauschutt-Containern (6 flache Abrollcontainer (ungedeckelt) mit 12 m3 für die Wertstoffzentren und zwölf Absetzcontainer (ungedeckelt) mit 7 m3 für zwölf der insgesamt 30 Wertstoffhöfe). An den übrigen 18 Wertstoffhöfen stellt der Auftragnehmer die notwendigen Bigbags bereit; die Vorrichtungen zum Einhängen der Bigbags werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Erwartete Menge: ca. 6 500 Mg/a – 7 500 Mg/a,
— Bereitstellung zusätzlicher Gips-Container für die separate Erfassung gipshaltiger Baustoffe in den 3 Wertstoffzentren (ein flacher Abrollcontainer mit 12 m3 und 2 Absetzcontainer (ungedeckelt) mit 7 m3). Erwartete Menge: ca. 500 Mg/a – 700 Mg/a,
— Abholung der Container (Tausch voll gegen leer) und Bigbags auf Abruf,
— Ggf. Aufbereitung des Bauschutts/der Gipsabfälle,
— Transport des Bauschutts und der Gipsabfälle zur Entsorgungs-/Verwertungsanlage,
— Entsorgung von Bauschutt (AVV 17 01 07) und Gipsabfällen (AVV 17 08 02),
— Entsorgung von Störstoffen (auch über 5 %).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.6.2025), sofern dieser nicht bis zum 30.6.2023 durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz A I bis A III,
— Nutzungsnachweis/-e für die jeweils vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage/-n und/oder Verwertungsanlage/-n.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Bauschutt,
— Nutzungsnachweis/-e für die jeweils vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage/-n und/oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n.
Lose 1 und 2:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 1 000 Mg Altholz A I bis A III pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis/-e für die jeweils vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage/-n und/oder Verwertungsanlage/-n. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von mind. 2 000 Mg Bauschutt pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis/-e für die jeweils vorgesehene/-n (Vor-)Behandlungsanlage/-n und/oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage/-n. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 1 und 2:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3. „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.