Nichtoffener einphasiger Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Hermann-Levi-Platz und Außenanlagen Badisches Staatstheater Karlsruhe
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +0[removed]
Fax: +0[removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener einphasiger Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neugestaltung Hermann-Levi-Platz und Außenanlagen Badisches Staatstheater Karlsruhe
Ziel des Wettbewerbs ist die landschaftsarchitektonische Neugestaltung des öffentlichen Umfeldes des Staatstheaters in Karlsruhe. Gesucht wird ein freiraumplanerischer Entwurf, der an diesem besonderen Ort für Karlsruhe dem architektonischen Kulturensemble ein adäquates zeitgemäßes und repräsentatives Äquivalent im Öffentlichen Raum bietet. Gleichzeitig soll dieser wichtige Stadtraum im Zeichen des Dialogs, der Kulturkommunikation und der Klimaanpassung stehen. Im größeren stadträumlichen Kontext werden ergänzend von den Landschaftsarchitekten auch Antworten auf die Frage nach einer städtebaulichen oder landschaftsarchitektonischen „Stadttorbildung“ am Ettlinger Tor gewünscht.
Die bestehenden Freiflächen um das Badische Staatstheater in Karlsruhe wurden gemeinsam mit dem Neubau des Theaterbaus selbst 1975 fertiggestellt und sind mittlerweile nicht mehr zeitgemäß.
Das Gebäude des Staatstheaters wird in den nächsten Jahren erweitert und grundlegend saniert. Hierfür wurde 2014 für die Bauwerksplanung ein Planungswettbewerb mit städtebaulicher und landschaftsplanerischer Komponente durchgeführt. Als Ergebnis des Wettbewerbs ist das Büro Delugan Meissl Associated Architects gemeinsam mit dem Büro Wenzel + Wenzel mit der Erweiterung und Sanierung des Theaterbaus beauftragt worden. Die Planung zum neuen Staatstheater wird derzeit erarbeitet. Erste bauliche Vorwegmaßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. Nach aktuellem Stand der Planung soll der Umbau des Staatstheaters bei laufendem Theaterbetrieb in 3 Modulen mit einer voraussichtlichen Bauzeit von mindestens 10 Jahren realisiert werden; die komplette Neugestaltung der Freianlagen erfolgt nach Abschluss der Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen. Abhängig vom Freianlagenentwurf und den baubetrieblichen Überlegungen im weiteren Verlauf der Modulplanungen kann es sinnvoll sein, die Ausführung von Teilen der Freianlagen vorzuziehen.
Im direkten Umfeld des Staatstheaters sind parallel mehrere Großprojekte sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept an der Kreuzung Ettlinger Tor in Planung.
Das Wettbewerbsgebiet liegt südlich der Karlsruher Innenstadt direkt am Ettlinger Tor und hat eine Größe von ca. 19 300 qm. Es ist in großen Teilen durch eine zweigeschossige Tiefgarage unterbaut und besteht aus dem gesamten Grundstück des Badischen Staatstheaters abzüglich der durch den Hochbau bereits beplanten Flächen. Das Wettbewerbsgebiet wird begrenzt durch die Kriegsstraße im Norden, die Meidingerstraße im Osten, die Ettlinger Straße im Westen und der Baumeisterstraße im Süden. Die Finterstraße bis zu Ihrem südlichen bzw. westlichen Rand ist ebenfalls Teil des Wettbewerbsgebietes und soll im Zusammenhang gestaltet werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Freianlagenplanung zur Neugestaltung der gesamten Freiflächen des neuen Staatstheaters inklusive der Weiterentwicklung des Theatervorplatzes, welcher 2016 nach dem Karlsruher Dirigenten Hermann Levi in Hermann-Levi-Platz umbenannt wurde. Hierfür ist eine Kostenvorgabe in Höhe von 9,6 Mio. EUR (brutto) Kostengruppe 500 inkl. Sonderkosten vorgesehen.
Ziele des Landes Baden- Württemberg zum nachhaltigen und energieeffizienten Bauen sind zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Lebenszykluskosten der Freianlagen wirtschaftlich und angemessen zu konzipieren. Die Freianlagen sollen in Bezug auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz vorbildlich und somit gesamtwirtschaftlich sein. Im Ergebnis soll ein schlüssiges und funktionales Gesamtkonzept im Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung des Theatergebäudes stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Wettbewerbsaufgabe erfordert Erfahrungen in der Planung und Ausführung von komplexen städtischen Platz- und Außenanlagen mit hohem gestalterischem Anspruch, Anforderungen an Funktionalität, Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
Die Teilnehmer werden anhand folgender vorzulegender Unterlagen ausgewählt:
1. Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §123 oder §124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen,
3. Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit den gemäß Bewerberformblatt geforderten Deckungssummen vorliegt bzw. vor Vertragsabschluss besteht,
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
5. Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden,
6. Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Gesamtbau- bzw. Gesamtherstellungskosten, der Leistungszeit, der bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Auftraggeber,
7. Erklärung über Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerberformblatt,
8. Präsentation von 2 Referenzprojekten deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen. Die Präsentation der 2 ausgewählten Referenzprojekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe der bearbeiteten Flächen der Freianlage, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeit und der bearbeiteten Leistungsphasen pro ausgewählter Referenz auf 1 Seite (DIN A3 Querformat einseitig bedruckt) erfolgen. Für die optionale Darstellung weiterer Referenzen aus der Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, stehen zusätzlich max. weitere 3 Seiten zur Verfügung. (einseitig bedruckt. Das Format A3 darf nicht überschritten werden.),
9. Bei Arbeitsgemeinschaften genügt für jedes Mitglied die Vorlage der geforderten Referenzen für die jeweils ihn betreffende Leistung. Die Arbeitsaufteilung zwischen den Mitgliedern ist schlüssig darzustellen. Alle anderen Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben. Werden Unteraufträge erteilt und beruft sich die Bewerberin oder der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit nach § 45 und § 46 VgV auf die Kapazitäten des anderen Unternehmens, hat er oder sie nachzuweisen, dass ihr oder ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen und dass keine Ausschlussgründe im Hinblick auf dieses Unternehmen vorliegen (zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers). Die Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmerin oder des Unterauftragnehmers sind durch entsprechende Referenzen für die durch sie oder ihn zu erbringende Leistung nachzuweisen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner berechtigt sind, Stadtplaner jedoch nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten. Weitere Anforderungen s. Teil A Nr. 1.6 der Auslobung.
Abschnitt IV: Verfahren
— freiraumplanerische Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— städtebauliche Einbindung des Platzes und räumliche Schnittstelle zum neuen Staatstheater,
— Gestalterische und räumliche Qualität, Materialeinsatz,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen und Barrierefreiheit,
— klimatische und ökologische Qualitäten,
— zu erwartende Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar.
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen ist auf der Basis des § 7 Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Aufwandsentschädigungen [Betrag gelöscht] EUR.
Die Teilnehmer erhalten bei Einreichung einer prüffähigen Arbeit eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den Aufwandsentschädigungen nicht enthalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag per Post bei der unter I.1 genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: Wettbewerb Freianlagen Badisches Staatstheater. Anträge per Telefon, Fax oder E-Mail sind nicht zulässig. Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerberformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland