Steuerberatungsleistungen ab Juli 2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerberatungsleistungen ab Juli 2021
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dem Auftragnehmer einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen ab Juli 2021 zu beauftragen. Die genauen Leistungsanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Auftraggeberin beabsichtigt mit dem Auftragnehmer einen nicht-exklusiven Rahmenvertrag für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen ab Juli 2021 zu beauftragen. Umfasst sind die Betriebliche Steuererklärungen / Steuerberechnung im Rahmen des Jahresabschlusses für RNV und ZWM (Organgesellschaft der RNV) als Pauschalleistungen, sowie die Beratung in sonstigen laufenden Steuerangelegenheiten (inkl. Außenprüfungen) auf Stundenbasis. Für die Leistungen auf Stundenbasis beträgt die maximale Abrufmenge 1 750 Stunden. Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Optional werden folgende Leistungsteile abgerufen und sind pauschal zu bepreisen:
1. Erstellung und Verplausibilisierung der Umsatzsteuervoranmeldung und Zentrale Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung und Zentralen Meldung.
2. Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an die Finanzbehörde.
Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Auftraggeberin ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Zentralwerkstatt für Verkehrsmittel Mannheim GmbH (ZWM), eine Organgesellschaft der rnv. Der Auftrag wird gemeinsam vergeben. Die rnv führt das Verfahren im Namen und im Auftrag der ZWM allein aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber prüft, ob bei dem Bewerber die zur Ausführung des Auftrags erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Jeder Bieter hat, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachzuweisen. Diese Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Projektleiter muss über die Zulassung als Steuerberater in Deutschland verfügen.
Der Auftraggeber überprüft ferner die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Um dies zu beurteilen verlangt der Auftraggeber die Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, jedenfalls im Falle des Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen abzuschließen: Je Schadensfall jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und sonstige Schäden mit einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr. Sofern der Bieter über die oben beschriebene Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist in diesem Fall ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind (erst) nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügen oder aber sofern die bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat er im Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bieter zusammen mit dem Angebot Erklärungen zu Referenzen einzureichen.
Einzureichen sind mindestens 3 geeignete Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge über Steuerberatungsleistungen im ÖPNV-Bereich ausgeführt hat. Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Auch die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Eignungsanforderungen einzureichen.
In dieser Eigenerklärung ist darüber hinaus die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (insgesamt), sowie die durchschnittliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Steuerberater in den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben.
Daneben wird eine Teamstärke von mindestens 6 Vollzeitkräften (Vollzeitäquivalente), davon mindestens 4 Steuerberater verlangt, davon wiederum mindestens 2 Spezialisten im Bereich Umsatzsteuer.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123 und 124 GWB abzugeben. Diese Eigenerklärung ist in den Angebotsvordruck integriert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese der Auftraggeberin schriftlich in einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind in einem mit dem Angebot einzureichenden gesonderten Dokument darzustellen. Die Bieter hat außerdem mit dem Angebot eine unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG einzureichen (Vordruck beigefügt). Nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 LTMG ist die unterschriebene Verpflichtungserklärung nach LTMG auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen einzureichen. In den Angebotsvordruck integriert sind Eigenerklärungen des Bieters, dass keine Ausschlussgründe wegen Verstößen gegen MiLoG, AEntG und das SchwarzArbG vorliegen. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bietergemeinschaft zu nennen. Ferner haben ist auf diesem verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Für den Fall, dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die vorgesehenen Unterauftragsnehmer sind namentlich unter Verwendung desselben Vordrucks anzugeben. Grund ist die Wertung des Personalkonzepts (siehe dazu unter Ziffer D.3.). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe der Vordruck Eignungsleihe auszufüllen, sowie durch Ausfüllen des Vordrucks Haftung Eignungsleihe die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Angebotsvordruck mehrfach zu verwenden.
Steuerberater
Entsprechend der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg und der abzugebenden Verpflichtungserklärung ist den Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, sofern der Auftragnehmer nicht Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Eine entsprechende Erklärung ist von Unterauftragnehmer einzuholen. Die unter Ziff. III.1.2) dargestellte Versicherung muss im Zuschlagsfall zum Beginn des Leistungszeitraums abgeschlossen sein und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt alle Informationen zu dem Vergabeverfahren, die – ggf. fortgeschriebenen -Vergabeunterlagen sowie Bieterinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information etwaiger Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Für die Abgabe eines Angebots sind ausschließlich diejenigen Formblätter und Vordrucke zu verwenden, welche der Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellt, sofern in den Ausschreibungsbedingungen nicht ausdrücklich anderes gestattet ist (z. B. die Erstellung einer eigenen Unterlage).
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Unternehmen gestellt werden, die sich zuvor durch Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung nebst Adresse sowie einer aktiven E-Mail-Adresse auf der oben bereits benannten Vergabeplattform registriert haben (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 1 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.