Ausführungsplanung und Errichtung Parkhaus Bahnhofstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1Z/001-E
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen (Hohentwiel)
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführungsplanung und Errichtung Parkhaus Bahnhofstraße
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der Ausführungsplanung und Errichtung eines Parkhauses in der Bahnhofstraße in Singen und der Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Stadtwerke Singen beabsichtigen, ein öffentliches Parkhaus mit 307 Pkw-Parkplätzen und 5 Kleinstparkplätzen zu errichten. Das Parkhaus soll im Sanierungsgebiet „östliche Innenstadt“ entstehen. Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsprogramm „östliche Innenstadt“ endet am 30. April 2023. Der für das Los 1 beauftragte Bauunternehmer hat spätestens im Juni 2021 mit den Erdarbeiten zu beginnen.
Der Generalübernehmer für Los 2 (ggf. mit Los 3) muss daher spätestens im August 2021 mit der Errichtung des Parkhauses beginnen. Dies gilt auch für den obsiegenden Bieter für Los 3.
Der für Los 4 beauftragte Ersteller der PV-Anlage hat in Abhängigkeit zum Baufortschritt beim Los 2 und in Teilen Los 3 mit der Errichtung der PV-Anlage zu beginnen.
Für die jeweiligen Lose wurden Leistungsverzeichnisse erarbeitet und nebst den dazugehörigen Anlagen in die Vergabeplattform eingestellt.
Die ausgewählten Bieter werden mit Abgabe der endgültigen Angebote aufgefordert, ihre Urkalkulation beizubringen. Unternehmen können sich auf alle Lose bewerben. Die Beauftragung erfolgt getrennt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsprogramm „östliche Innenstadt“ endet am 30. April 2022.
Der Bewilligungszeitraum für das Sanierungsprogramm „östliche Innenstadt“ endet am 30. April 2023.
Begründung für die Verlängerung der Abgabefrist für die Teilnahmeanträge und den nachfolgenden Verfahrensterminen:
Auf der Seite 5 von 44 der Bewerberinformation wurde darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums zwar beantragt wurde, doch eine entsprechende Entscheidung der Förderstelle hierzu noch aussteht. Die Förderstelle hat nun dem Antrag stattgegeben und mit Datum vom 9.2.2021 einen Zuwendungsbescheid erlassen, bei dem der Bewilligungszeitraum auf den 30.4.2023 verlängert wurde. Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums stellt zwar eine gewisse Entlastung dar, doch ändert sich der grob in der Bewerberinformation beschriebene Zeitrahmen nicht. Mit den Realisierungsarbeiten des Loses 1 muss immer noch im Frühsommer 2021, mit denen des Loses 2 im Spätsommer/Frühherbst 2021 begonnen werden, um die im Los 3 im Februar bis April 2022 zu tätigenden Pflanzungen vorzunehmen. Für die Abrechnung der Maßnahmen und die Pflanzungen nicht beeinträchtigende Maßnahmen der Lose 2, 3 und 4 besteht dagegen nunmehr ein erweitertes Zeitfenster.
Aufgrund dieser geänderten zeitlichen Rahmenbedingungen hat sich der Auftraggeber entschieden, den Termin für die Abgabe der Teilnahmeanträge um 2 Wochen und in Nachfolge die weiteren Termine zu verschieben.
Die Terminfolge des Vergabeverfahren gestaltet sich nunmehr wie folgt:
22.2.2021: Versendung der geänderten Bekanntmachung im Supplement des Amtsblattes der europäischen Union Verschiebung des Abgabetermins auf den 16.3.2021 um 11.00 Uhr Festlegung weiterer Fristen zur allgemeinen Aufklärungsfragen und deren Beantwortung; Mitteilung der Verlängerung und dem geänderten Zeitplan für das Vergabeverfahren im DTVP
23.2.2021: Frist zur Einreichung von der ersten allgemeinen Aufklärungsfragen (bleibt)
24.2.2021: Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen bis dato (bleibt)
8.3.2021: Frist zur Einreichung von der zweiten allgemeinen Aufklärungsfragen
9.3.2021: Frist zur Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen
16.3.2021 11.00 Uhr: Neue Abgabefrist der Teilnahmenanträge
16.3.- 23.3.2021: Eignungsprüfung, Nachforderungen
23.3.2021: Vorgesehener Termin zur Aufforderung zur Abgabe der Erstangebotes
23.4.2021, 11.00 Uhr: Frist zur Abgabe der Erstangebote keine Submission Einstellung in die Vergabeplattform
23.4. -17.5.2021: Prüfung der Erstangebote, Durchführung der Verhandlungen
17.5.2021: Vorgesehener Termin zur Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote
28.5.2021, 11.00 Uhr: Frist zur Abgabe der endgültigen Angebote
14.6.2021: Vergabeentscheidungen vorgesehen, Beginn der Wartefrist nach § 134 Abs. 1 GWB
31.7.2021: Bindefrist.